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nichts anderes als den Zerfall eines Staates; wenn und wo sie
sich vollzieht, da ist in dem Augenblicke, da sie eintritt, die
Regierung des Staates ihrer Souveränetät, wenigstens über das
secedirende Gebiet, entkleidet, und diesesletztere erscheint im Augen-
blicke der Secession als ein unorganisirtes Territorium, auf wel-
chem nunmehr ein neuer Staat sich zu bilden hat. Die Secession
ist also ein Vorgang, für welchen sich nun und nimmermehr eine
formelle, aus dem Rechte des Staates selbst herzuleitende Con-
struction ermöglichen lässt; sie ist lediglich ein historischer Act,
der, vom Standpunkte des formellen Rechtes her, immer als re-
volutionär erscheint. Wo er sich vollzieht, ist er lediglich ein
Beweis für den Mangel an politischer Lebensfähigkeit eines
Staates in seiner bisherigen räumlichen Ausdehnung, aber nichts,
was in der Verfassung eines Kulturstaates von vornherein vor-
gesehen werden könnte und dürfte, da jede Verfassung selbst-
verständlich die Lebensfähigkeit des Staates, für welchen sie gilt,
zur Voraussetzung hat.
Trotzdem die ganze Sache so ungemein klar liegt, kann man
sich aber darauf gefasst machen, gelegentlich den Versuch einer
derartigen Secession an verschiedenen Stellen Europas unter dem
Vorwande in Scene gesetzt zu sehen, dass es für gewisse Theile
der Bürgerschaft, namentlich aus Gründen der Nationalität — ein
unantastbares „Recht der Secession‘“‘ gebe. Das Belustigendste
dabei wird sein, dass derartige Versuche, für welche sich die
Welt bei der historischen Schule mit ihrer extremen Hervor-
kehrung des Nationalitätsprincips würde zu bedanken haben,
dann begründet werden würden mit der herrlichsten Errungen-
schaft des revolutionären Vernunftrechtes, dem Bevölkerungs-
rechte, da das „Recht der Secession‘‘ auch nichts anderes ist als
eine besondere Erscheinungsform dieses Bevölkerungsrechtes, das
freilich keinesweges für derartige Eventualitäten erfunden worden
ist, aber dabei trotzdem sehr erspriessliche Dienste leisten könnte.
Uebrigens aber ist bei einer „Secession“ durchaus nicht er-