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Die Grundlage des modernen Staates ist nämlich, nicht nur
äusserlich, mechanisch aufgefasst, sondern auch rein und streng
begrifflich gedacht — die Individualität des einzelnen Rechtssub-
jectes. Der Staat ist nur für..die Individuen vorhanden, und
jedes Individuum der Träger einer staatsbürgerlichen Qualität,
welche ihm überhaupt nicht gegen seinen Willen genommen oder
geschmälert werden kann; darum braucht auch das Individuum
durchaus nicht auf dem Gebiete des einzelnen concreten Staates,
welchem es zugehört, seinen Wohnsitz zu haben, und es bleibt
dennoch hic et ubique terrarum Bürger dieses Staates. Darüber
hat die neuere Wissenschaft auch nicht den geringsten Zwei-
fel mehr. Stellt man sich nun aber eine Verschiebung in der
jeweiligen Länderconfiguration einer gegebenen Staatengesell-
schaft vor in der Art, dass ein bestimmter räumlicher Theil
eines Staates an einen andern übergeht, so wäre damit die dar-
auf ansässige Bevölkerung allerdings gleichsam in einen ıhr
fremden Staat hineingeschoben; es ist aber schlechterdings nicht
abzusehen, warum in diesem Falle die Dinge anders behandelt
werden sollen, als in demjenigen, da das einzelne Individuum
sich selbst ausser Landes begibt in die Machtsphäre eines an-
deren Staates hinein. Daraus folgt einfach, dass bei jeder Tra-
dition die Bewohner des tradirten Gebietes Bürger des tradıren-
den Staates bleiben, weil vernünftigerweise in der Tradition nicht
die Ausübung eines Herrschaftsactes über die Individuen, son-
dern nur eines solchen über das Landesgebiet vorliegt. Der
neue Staat erwirbt damit die potestas, die Souveränetät über
dieses Gebiet ‘und damit allerdings gewisse Hoheitsrechte über
die Bewohner dieses Gebietes, wie sie ohne Weiteres Jedem
Staate über die in seiner räumlichen Machtsphäre befindlichen
Individuen, selbst, wenn diese nicht seine Unterthanen sind, auf
Grund der blossen Thatsache zustehen, dass dieselben eben auf
seinem Gebiete sich aufhalten, die aber keineswegs so weit
gehen, dass auf Grund dieser blossen Thatsache der Einzelne