Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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Stillstand der Weltgeschichte bedeute. Es würde höchstens den 
Erfolg haben, dass zeitweilig, so lange ein ganz bestimmter Kreis 
von Staaten als Träger eines solchen Rechtes erschiene, die 
Weltgeschichte bei der unablässigen Ausgestaltung und Verände- 
rung, welcher sie alle irdischen Zustände unterwirft und so auch 
die Schicksale jeder Staatengesellschaft unterworfen würde, sich 
einer etwas andern Form bediente, als derjenigen, in welcher 
sich bisher das internationale Leben zu entwickeln pflegte, 
während dabei weder von einem ewigen, noch auch nur von 
einem allgemeinen Frieden gesprochen werden könnte oder sollte. 
Welche dieser Formen als die bessere anzusehen ist, das zu ent- 
scheiden, muss dem Geschmacke jedes Einzelnen überlassen 
bleiben; die Antwort der Jurisprudenz, als einer lediglich auf 
den Regeln des logischen Denkens fussenden Wissenschaft ohne 
politische Hintergedanken und Nebenzwecke, kann nicht zweifel- 
haft sein.
	        
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