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Unannehmbar erscheint auch der Versuch, den BörtAv®) unter-
nımmt, die Sachenrechte principiell aus den Quellen des römischen
Rechts nach dem forum rei sitae zu beurtheilen, wobei unter der
Herrschaft desselben wohlerworbene Rechte auch nach Ueber-
führung der Sache in einen andern Rechtssprengel aufrecht er-
halten werden sollen. Wenn BönHtau seine Ansicht auf den
Quellen des römischen Rechts zu fundiren sucht, so übersieht er
vollständig, dass die von ihm citirte 1. 3C. ubi in rem actio III,
19 lediglich den Ort der Klagerhebung festsetzt, über das anzu-
wendende Recht aber gar nichts bestimmt. Denn dadurch, dass
der Kläger ausser an dem Forum des Beklagten, auch noch da
klagen kann, wo die eingeklagte Sache sich dauernd befindet, ist
die materielle Rechtsanwendung der lex situs nicht erklärt. Es
wird durch Bönrau dieser Stelle auch ım materiellen Rechte eine
Tragweite gegeben, die sie sicherlich nicht besitzt.
| Feinsinnig ist die Untersuchung Bar’s, ausgehend von dem
Inerıng’schen Zwecke der Gesetze, schliessend in der Dinglichkeit
des Sachenrechts im Gegensatze zum Obligationenrechte und
Familienrechte°). Allein eine befriedigende Erklärung der recht-
lichen Nothwendigkeit der historischen Entwicklung der lex
rei sitae im internationalen Rechte vermag uns seine Ansicht nıcht
zu gewähren. Vorerst ist es unrichtig, dass der Zweck im Rechte
das entscheidende Merkmal im internationalen Privatrechte liefere.
Eben der Zweck der Gesetze ist das CGollidirende im internationalen
Rechtsverkehre. Es hat das inländische, wie das ausländische
(iesetz seinen Zweck. Dieser interpretirt die innere Natur des
einzelnen Gesetzes, nicht aber mangels ausdrücklicher Bestimmung
seine Herrschaftsgrenzen. Aber vereinigen wird der Zweck zwei
sich widersprechende Gesetze niemals. Auch bleibt Bar den
de derecho internacional privado, Madrid 1891 S. 44: El aspecto practico
confirma la vaguedad inconveniente de la doctrina del orden püblico.
8) Böntav, Mecklenburgisches Landrecht 1871 Bd. I S. 464 ff.
9) Bar a. a. O. Bd. 1. S. 117 und 594 ft.
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