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herrsche. Auch hier bedarf es keiner weiteren Widerlegungen,
da obige Ausführungen genügen dürften.
Andererseits machte sich die englisch - nordamerikanische
Schule, wenn sie auch dem Principe der Souveränetät des Staates
im Rechte zustimmt, hinsichtlich des Mobiliarrechts doch frei von
der lex situs.
So erklärt zwar zuvörderst WHarTon®), trotz des Ausspruches
englischer und nordamerikanischer Autoritäten für die lex domicilıı,
dass nunmehr die bessere Meinung sei, auch für die Mobilien die
lex situs anzuerkennen. Hiebei stützt er sich auf national policy,
ohne übrigens hiemit sich an den ordre public der französisch-italie-
nischen Schule anlehnen zu wollen, wie der Zusammenhang deutlich
erweist. Ausserdem stützt sich WHARToN noch auf die Dinglichkeit
des Sachenrechts. Die Vermittlung des Territorialitätsprincips
durch die national policy vermag uns nicht zu überzeugen von
der Nothwendigkeit der lex rei sitae. Die Staatssouveränetät
würde durch die national policy auch das Personalstatut aus-
schliessen auf Gebieten, wo es seine unumstrittene Geltung hat.
WhraATon dagegen bekennt sich als Anhänger der lex domi-
cılii für das Mobiliarsachenrecht, ohne sich auf eine nähere Begrün-
dung einzulassen, sodass lediglich sein Anschluss an Huserus und
damit an die Staatssouveränetät hiefür Erklärung geben mag°*).
PHILLIMoRE®), ohne die unbedingte Herrschaft der lex rei sitae
als durch die Doctrin allgemein gebilligt anzuerkennen, bekennt
53) WHARTON a. a. OÖ. $ 304: The prevalent opinion now is that mo-
vables are governed by the lex rei sitae.... Public policy requires that
property so extended and valuable as movables now are, should be under the
general control of the sovereign by whom such property is protected and in
conformity to whose laws transfers of such property are to be made.
54) WHEATON a. a. O. $ 83: As to personal property, the lex domicilii
of its owner prevails over the law of the country, where such property is
situated.
55) PHıLLımore a. a. O. Bd. IV S. 37: It may be that this rule will
one day be adopted (lex situs) — very much is to be said for it; but that
day can hardly be said to have yet arrived.