Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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dem Boden der französisch-italienischen Schule steht, so lässt 
die Interpretation seiner Bestimmungen dennoch die Aufstellung 
der lex rei sitae für Mobilien zu. Er unterstellt die Portugiesen 
nur hinsichtlich des Immobiliarbesitzes in Portugal dem portu- 
giesischen Rechte. Mobilien sind an diese Vorschrift also 
nicht gebunden und es erscheint zulässig, nachdem die Fremden 
in Portugal mit den Inländern gemäss art. 26 gleichberechtigt 
sind, für die beweglichen Sachen die lex rei sitae anzuwenden. 
Die Gesetzgebung Costa-Ricas schweigt über das bezüglich 
Rechtscollision im Mobiliarrechte anzuwendende Princip und 
schliesst sich hiemit anscheinend der lex domicilii an. 
Die allgemeine Fassung des art. 16 des cödigo civil”’®) von 
Chile beweist die Durchführung der lex situs auch für bewegliche 
Sachen. 
Das höchste Interesse gewährt das argentinische Gesetzbuch 7°), 
da es vollkommen der Theorie Savıenr’s sich anschliessend, dessen 
Thesen als Rechtssätze in sein Civilgesetzbuch aufnahm und so 
die lex situs für Mobilien aufstellt. Unter den privaten Projecten 
zur Regelung eines internationalen Privatrechts sind Monmmsen, 
Domin-PETRUSHEVECZ und RocHott (letzterer für das deutsche Reich) 
in dem Vorschlage des Ortsrechts der belegenen Sache auch für 
das Mobiliarrecht einig. 
Auch die Vertragsentwürfe zwischen den südamerikanischen 
Staaten bekennen sich zu der lex situs. 
Entgegen dem bereits besprochenen Avantprojet LAURENT’s 
hat auch die belgische Gesetzgebungscommission der Revision des 
code Napoleon”®) für Immobilien, wie Mobilien die lex in loco 
rei sitae aufgestellt. 
76) Siehe oben Anm. 40. 
77) Art. 11 siehe unten. 
78) Vgl. Avantprojet art. 13. Entwurf der belgischen Gesetzgebungs- 
commission art. 5: Les biens meubles et immeubles sont soumis a la loi du 
lieu de leur situation
	        
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