Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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lichen und verbreiten. Sie dienen als Vermittler zwischen dem 
Autor und dem Publikum, wesswegen ihnen auch ein selbständiges 
Verlagsrecht abgesprochen wurde. Anders war es in der Ent- 
stehungszeit des Urheberrechts, wo das Verlagswesen für die Ge- 
staltung des Rechtszustandes massgebend war®). Während der 
Nachdruck eines Originalwerks auch ohne ausdrückliche Gesetzes- 
bestimmung nach gemeinem Recht für unrechtmässig galt, war 
der den Verlegern in den Privilegien verliehene Schutz gewerb- 
licher Natur?). Er hatte den Zweck das aufstrebende Drucker- 
und Verlegergewerbe zu schützen. So wurden im Anfang einzelnen 
Druckern Monopole gewährt, oder ihnen der ausschliessliche Ver- 
lag der „Bücher‘‘, die keine Originalwerke waren, garantırt. In 
Folge des Aufschwungs der Originalliteratur und der Ausbildung 
des Urheberrechts verschwand der gewerbliche Schutz des Bücher- 
gewerbes. — Unterdessen hat letzeres in neuerer Zeit eine neue, 
eigenartige Ausbildung erfahren, welche die Frage nahelegt, ob 
der heutige Zustand nicht eine Erweiterung der gesetzlichen Vor- 
schriften erheischt. 
Der heutige Verlagsverkehr fördert in seiner Vielgestaltig- 
keit eine Masse von Verlagsunternehmungen zu Tage, die wir 
nicht als Geisteswerke bezeichnen können, die aber doch eine 
selbständige wirthschaftliche Bedeutung haben. Wir sprechen 
dabei nicht etwa von Sammlungen wie Anthologien, wo in der 
Anordnung des Stoffs sich eine geistige Thätigkeit geltend macht, 
sondern wir meinen Verlagsunternehmungen, die nach einem 
eigenartigen Geschäftsplan angelegt sind und durch diesen zu einer 
concreten Einheit werden. Solche Verlagswerke neuerer Zeit 
sind die Sammlungen von Teubner, Weidmann, Tauchnitz, Spemann, 
Engelhorn, oder Kalender und Zeitschriften aller Art®). Abge- 
sehen von dem einzelnen Stück einer derartigen Sammlung kann 
6) Vgl. den geschichtlichen Abriss in Altes u. Neues. S. 4 ff. 
?) Altes und Neues. S. 26 ft. 
8) VOIGTLÄNDER, Zur Entwickelung des Verlagsrechts. Leipzig 1892. S. 17.
	        
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