Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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freiwillige war, deren Quelle also wohl nur in den Zeiten eines 
grossen „nationalen Aufschwungs“ floss, und die sich erst all- 
mählich zu einer Rechtsgewohnheit entwickelte. 
Die fränkischen Heerkönige mussten daher bald das Bedürf- 
niss empfinden, eine neue stetig fliessende Einnahmequelle zu er- 
öffnen; und eine solche bot sich in der Herübernahme des römı- 
schen Zollsystems, welche zuerst von den Merovingern unter be- 
wusster Anlehnung an dieses ins Werk gesetzt wurde?). 
Die Herkunft ist an dem Worte deutlich zu erkennen. Das 
Wort Zoll stammt unmittelbar von dem griechischen zeAog in der 
Bedeutung Ziel, Ende, Grenze. Die Einrichtung des Zolles hat der 
römische Staat, von dem es die Merovinger entnahmen, von den 
griechischen Städte-Republiken herübergenommen. Die Grenzab- 
gabe der Handelsgüter war dort mit dem von reiog gebildeten 
Worte zeAwwvıov (der betreffende oberste Beamte als veAwvıdoxos) 
bezeichnet worden. Dies Wort war von den Römern als telo- 
neum, telonium übernommen worden. Im späteren Lateinisch 
des Mittelalters kommt das Wort nun in der Form tollonium 
vor, wohl, weil man dabei an tollere = erheben dachte, und das 
Wort so mit dem entsprechenden deutschen ‚„Hebungen“ zu- 
sammen brachte. Aus dem hiervon dementsprechend meist ge- 
brauchten Plural tollonia bildete sich nun, vielleicht indem man 
das Wort missverständlich für eins der alten Feminina auf a 
des Althochdeutschen ansah, das altsächsische Feminin tolna und 
das altfriesische tolne, tolene, tollen. Das Althochdeutsche wan- 
delte das Wort in doppelter Weise um; einmal den Anfangs- 
buchstaben durch Lautverschiebung aus t in Z, und dann, indem 
es das In zu || assimilirte.. So entstand unser Wort Zoll, 
später meist mit einem | (Zol) geschrieben, aber so, dass der 
Stamm in dem Genitiv Zolles wieder hervortrat. Gleichzeitig 
musste es sich einen Wechsel des Geschlechtes gefallen lassen, 
2) S. K. Schröper, Deutsche Rechtsgeschichte (1889) S. 186. 
 
	        
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