Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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von weniger als 3 Jahren, b) in 12 Jahren für alle mit zeitiger 
Gefängnissstrafe von mehr als 3 Jahren, c) in 18 Jahren für alle 
mit lebenslänglicher Gefängnissstrafe bedrohten Verbrechen (Art 
70). — Die Fristen sind also kürzer, als im deutschen Strafrecht 
($ 67). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem auf den Tag der 
Begehung folgenden Tage, bei Fälschung, Falschmünzerei und 
Münzverfälschung dagegen mit dem Tage, an welchem von dem 
Gegenstande, woran die Strafthat begangen wurde, Gebrauch ge- 
macht ist (Art. 71). Jede Verfolgungshandlung unterbricht die 
Verjährung, wenn die Handlung dem Verfolgten bekannt oder ihm 
auf die durch das Gesetz für richterliche Acte bestimmte Weise 
angezeigt ist. Nach der Unterbrechung beginnt eine neue Ver- 
jährung (Art. 72). 
Strafvollstreckung: Die Verjährungsfrist beträgt bei den 
hier in Betracht kommenden Strafthaten ein Drittel mehr als die 
Verjährungsfrist des Rechtes auf Strafverfolgung (Art. 76). Ab- 
weichend vom deutschen Recht ($ 70) ist massgebend die Dauer 
der angedrohten, nicht der in concreto erkannten Strafe. In keinen 
Falle ist die Verjährungsfrist kürzer als die Dauer der erkannten 
Strafe. (Art. 76 Abs. 2). 
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, welcher auf den- 
jenigen Tag folgt, an welchem das richterliche Urteil vollstreckt 
werden kann (Art. 77 Abs. 1). 
Bei Flucht eines Verurteilten aus der Anstalt, in welcher 
er seine Strafe verbüsst, beginnt eine neue Verjährungsfrist mit 
dem Tage, welcher auf den Tag der Flucht folgt. Bei Widerruf 
einer vorläufigen Entlassung beginnt eine neue Verjährungsfrist 
mit dem Tage, welcher auf den Tag des Widerrufes folgt. (Art. 
77 Abs. 2). 
Die Frist läuft nicht während des durch das Gesetz an- 
geordneten Aufschubes der Vollstreckung, noch auch während der 
Zeit, welche der Verurteilte, sei es auch wegen einer anderen 
Verurteilung, in Haft sich befindet. (Art. 77 Abs. 3).
	        
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