Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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leibung jener kleinen Vorarlberger Dorfgemeinde durch einen 
Staatsvertrag in der Gesetzsammlung nicht weniger als 11 Seiten 
einnimmt, jene beiden hochwichtigen Errungenschaften zunächst 
und unmittelbar zusammen kaum 3 Seiten der Gesetzsammlung 
des deutschen Reichs für sich beanspruchen! Aber freilich hat 
gerade dieser Laconismus eine lange Vorgeschichte; und wie es 
weit schwieriger ist, mit wenigen Worten Viel, als mit vielen 
Wenig zu sagen, so pflegt insbesondere bei einem Gesetze das, 
was nicht darin steht, viel mehr Kämpfe zu kosten, als was wirk- 
lich hineinkommt. Die Geschichte der Vorkämpfe um das Zu- 
standekommen der beiden Gesetze vom 16. Februar 1882 (G.-S. 
S. 39) (betr. Hamburgs) und 31. März 1885 (G.-S. S. 79) (betr. 
Bremens) zeigt, dass es sich dabei zwischen jenen beiden Frei- 
staaten und dem Reiche anscheinend nur um eine formelle Ver- 
fassungsfrage des inneren deutschen Staatsrechts handelte, der 
aber materiell die Macht- und schliesslich, wie bei jeder Macht- 
frage, die Geldfrage zu Grunde lag. 
Nachdem in den beiden freien Städten hauptsächlich auch 
durch das Gewicht und den Einfluss einer grossen inneren Par- 
tei, vorzugsweise aus Handwerkern und Klein-Gewerbetreibenden 
bestehend, der Gedanke des Anschlusses an den Zollverein des 
deutschen Reiches sich Bahn gebrochen hatte, und daher die Re- 
gierungen beider Staaten dem Reiche gegenüber ihre Geneigtheit 
bekundeten, die auf die Zukunft gestellte cassatorische Olausel 
ihrer Ausnahmsstellung in Art. 34 der Reichsverfassung wenig- 
stens theilweise in Wirklichkeit treten zu lassen: da stellte sich 
das Reich zunächst auf den Standpunkt, dass es dazu lediglich 
ihres in dem Art. 34 bereits vor- und vorausgesehenen Antrages 
bedürfe, ein besonderer Staatsvertrag dazu also eben so wenig 
nothwendig sei, als es auch feststehe, dass diese Aenderung der 
Zollgrenze keine Verfassungsänderung enthalte und daher auch 
kein besonderes Reichsgesetz nöthig mache. Dieser zwischen den 
drei Regierungen geführte Streit hat dann schliesslich damit ge-
	        
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