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Verordnung vom 26. August 1883 die Confessionsschule als Regel
erklärt hat.
Mannigfache Angriffe erfuhr der in der Verordnung vom
29. August 1873 zu Gunsten der Simultanschule von der Re-
gierung eingenommene Standpunkt. Hier soll vorbehaltlich weiterer
Beweisführung über die Rechtsbeständigkeit und Verfassungs-
mässigkeit dieser Verordnung°) nur die Ansicht ausgesprochen
werden, dass die in dem oben erwähnten $ 14 enthaltenen Worte
„nach den darüber bestehenden gesetzlichen Einrichtungen‘ weder
eine Stabilisirung der z. Z. der Erlassung der Verfassungsurkunde
bestehenden Organisation des Volksschulwesens überhaupt be-
deuten noch die Wirkung haben können, dass ältere Vorschriften,
welche nach ihrem Inhalte sich nıcht als ‚Gesetz‘ im Sinne des
neueren konstitutionellen bayerischen Staatsrechtes darstellen,
ihren Charakter als „Verordnungen“ verlieren und „Verfassungs-
gesetze‘‘ werden. Die Vorschriften über Sprengelbildung und
Errichtung von Schulen können nach ihrem Inhalte nicht als
Gesetze charakterisirt werden, weder die Vorschriften von 1815,
noch jene von 1873 oder 1883; denn sie enthalten nur Direc-
tiven für die zur Bildung der Schulsprengel zuständigen Ver-
waltungsorgane, als welche die Formationsverordnung vom 17. De-
cember 1825 in $ 44 Abs. 2 die Kreisregierungen, Kammer des
Innern, bezeichnet®). Diese Vorschriften können daher auch ohne
Zustimmung des Landtages geändert werden.
5) Die Verordnung gab zu Vorstellungen des kath. Episcopates u. der
protestantischen Generalsynode, sowie zu mehreren Erörterungen in den
Kammern Anlass. SEYDEL a. a. O. VI. Bd. S. 388 ff.
6) Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. Dec. 1882. S.
Bd. IV S. 262. Ausführungen des Staatsministers von Lvrz in der Sitzung
der Kammer der Abgeordneten vom 18. Febr. 1878, Sten. Ber. 1877/78 II. Bd.
S. 575. SEYDEL, Bayerisches Staatsrecht. Bd. III 8. 573 u. ff, Bd. II S. 262.
Motive zum Entwurfe eines Gesetzes über das Volksschulwesen. Verh. d. K.
d. Abgeord. 1866/68. Beil. Bd. III S. 18. Verhandlungen der K. d. Abgeord.
1831'82. Sten. B. Bd. I 8. 69 Sp. 1.