Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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der Veränderung des Domicils der jene Rechte ausübenden Person. 
Dagegen wird die Verfügungsfähigkeit einer Person durch 
Wechsel des Personalstatus wesentlich alterir. Daher ist die 
Verfügungsfähigkeit in Sachenrechte eine lebendige, im Rechts- 
leben thätige, gestaltende Kraft des Individuums. Die Fähigkeit, 
dingliche Rechte zu erwerben, ist dagegen die Rückstrahlung der 
durch die Energie jener Kraft geschaffenen, thatsächlichen und 
rechtlichen, aber auch dadurch lokalisirten Verhältnisse. 
Bar sucht die Geltung des Personalstatuts für die Dispo- 
sitionsfähigkeit allgemein auf ein europäisches kontinentales Ge- 
wohnheitsrecht zurückzuführen. Was die historische Erklärung 
anbelangt, stimmen wir ihm nach unseren obigen Ausführungen 
rückhaltlos zu. Nur leiten wir jenes Gewohnheitsrecht nicht aus 
der allmähligen Entwickelung der selbstständigen Souveränetäts- 
idee in den einzelnen Territorien Europa’s ab — wie Bar dies 
thut — sondern wir erklären jenes Gewohnheitsrecht als eine 
innere Entwickelung aus der Verschmelzung des Systems der 
persönlichen Rechte mit der territorialen Rechtshoheit. 
Da diese Entwickelung demnach einen internen, das Rechts- 
territorium als solches berührenden Charakter trägt, so erscheinen 
damit auch hinlänglich die Bedenken KrörreLs in der Zeitschrift 
für internationales Recht beseitigt. KLÖPPEL vergisst, wenn er in 
jenem Gewohnheitsrechte eine völkerrechtlich bindende 
Gewohnheit nicht sieht, da der europäische Kontinent keine be- 
sondere Rechtsgemeinschaft innerhalb des Bereichs des europäi- 
schen Völkerrechts sei, dass hier von einem absoluten, inter- 
nationalen Rechte (loi des lois nach BrochHeEr) nirgends die Rede 
sein kann, sondern dass die Grundsätze des internationalen 
Privatrechts lediglich Bestandtheile des einzelnen Territorial- 
rechts bilden. 
Demgemäss ist es vollkommen vereinbar, dass in England 
und Nordamerika die Entwickelung jenes Gewohnheitsrechts an- 
gesichts der abgeschlossenen geographischen Lage einerseits, und
	        
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