Object: Archiv für öffentliches Recht. Band 40 (40)

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er, soweit erforderlich, Uebersetzungen helfen, beglaubigte oder, 
wenn es nicht anders sein konnte, außeramtliche. 
Die Quellenwerke, aus denen der neue Herausgeber seinen 
Stoff schöpft, sind überaus zahlreich und mannigfaltig. Ihr Reich- 
tum erinnert an das für seine Zeit großartige Material, mit dem 
einst der Begründer des Werkes gearbeitet hat. Die Wende der 
Zeiten hat sich auch hier in höchst eindrucksvoller Weise be- 
merklich gemacht; die Dimensionen des den amtlichen Publikations- 
organen der Einzelstaaten entnommenen Apparates haben sich ins 
Unübersehbare erweitert. Mit Staunen findet der Leser bei TRIEPEL 
herangezogen: die amtliche Zeitung der Regierung von Cuba, la 
Gazeta de Costarica, das Diario official de Brazil u. dgl. Selbst- 
verständlich verwertet er die vorhandenen Spezialsammlungen der 
Stautsverträge ; sei es allgemeine, die einzelnen Materien gewidmet 
sind, sei es partikuläre, von den einzelnen Regierungen für ihre 
eigenen Konventionen angelegt. Neu hinzugetreten sind die Parla- 
mentspapiere der verschiedenen Länder. Der für jedes Urkunden- 
werk unerläßlichen Aufgabe, die Bezugsquelle des aufgenommenen 
Stückes anzugeben, kommt die dritte Serie unseres Recueil getreulich 
nach, in Gegensatz zu den Herausgebern älterer Jahrgänge, die 
dies vielfach für entbehrlich hielten und dem Leser die heikle 
Aufgabe hinterlassen haben, den abgedruckten Text vorkommenden 
Falles kritisch zu prüfen. 
Nach alledem weist die vorliegende Fortsetzung des Recueils 
trotz des ansehnlichen Wachstums des Stoffs die wohlbekannten 
Züge auf, die ihm einstmals GEO. FR. v. MARTENS unter dem all- 
gemeinen Beifall des interessierten Publikums geprägt hatte. Doch 
dürfen bei dieser Würdigung nicht die weniger in die Augen 
fallenden Verbesserungen und Eıweiterungen übersehen werden 
die von TRIEPEL der Anlage des Ganzen gegeben worden sind. 
Es sind drei Punkte, auf die ich zur Charakteristik seiner mühe- 
vollen Herausgebertätigkeit aufmerksam mache. 
An erster Stelle handelt es sich um die Register, um die zum
	        
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