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er, soweit erforderlich, Uebersetzungen helfen, beglaubigte oder,
wenn es nicht anders sein konnte, außeramtliche.
Die Quellenwerke, aus denen der neue Herausgeber seinen
Stoff schöpft, sind überaus zahlreich und mannigfaltig. Ihr Reich-
tum erinnert an das für seine Zeit großartige Material, mit dem
einst der Begründer des Werkes gearbeitet hat. Die Wende der
Zeiten hat sich auch hier in höchst eindrucksvoller Weise be-
merklich gemacht; die Dimensionen des den amtlichen Publikations-
organen der Einzelstaaten entnommenen Apparates haben sich ins
Unübersehbare erweitert. Mit Staunen findet der Leser bei TRIEPEL
herangezogen: die amtliche Zeitung der Regierung von Cuba, la
Gazeta de Costarica, das Diario official de Brazil u. dgl. Selbst-
verständlich verwertet er die vorhandenen Spezialsammlungen der
Stautsverträge ; sei es allgemeine, die einzelnen Materien gewidmet
sind, sei es partikuläre, von den einzelnen Regierungen für ihre
eigenen Konventionen angelegt. Neu hinzugetreten sind die Parla-
mentspapiere der verschiedenen Länder. Der für jedes Urkunden-
werk unerläßlichen Aufgabe, die Bezugsquelle des aufgenommenen
Stückes anzugeben, kommt die dritte Serie unseres Recueil getreulich
nach, in Gegensatz zu den Herausgebern älterer Jahrgänge, die
dies vielfach für entbehrlich hielten und dem Leser die heikle
Aufgabe hinterlassen haben, den abgedruckten Text vorkommenden
Falles kritisch zu prüfen.
Nach alledem weist die vorliegende Fortsetzung des Recueils
trotz des ansehnlichen Wachstums des Stoffs die wohlbekannten
Züge auf, die ihm einstmals GEO. FR. v. MARTENS unter dem all-
gemeinen Beifall des interessierten Publikums geprägt hatte. Doch
dürfen bei dieser Würdigung nicht die weniger in die Augen
fallenden Verbesserungen und Eıweiterungen übersehen werden
die von TRIEPEL der Anlage des Ganzen gegeben worden sind.
Es sind drei Punkte, auf die ich zur Charakteristik seiner mühe-
vollen Herausgebertätigkeit aufmerksam mache.
An erster Stelle handelt es sich um die Register, um die zum