Full text: Archiv für öffentliches Recht.Achter Band. (8)

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ferendum und Initiative werden als die wesentlichen Bestandtheile 
dieser bezeichnet und der Verfasser des Berichtes erinnert zur Be- 
stätigung seiner Ansicht an den Ausspruch Rousszeaus im Contrat 
social: ‚La souverainete ne peut etre representee par la möme 
raison qu’elle ne peut etre alienee, les deputes du peuple ne peu- 
vent &tre que ses commissaires; toute loi que le peuple n’a pas rati- 
fiee est nulle.“ Die Einführung des Referendum im eigentlichen 
Sinne wurde in dem Berichte für unverträglich mit dem Wesen 
und der Thätigkeit des repräsentativen Systems erklärt. Nach den 
Mittheilungen des Berichtes wurde seitens der Regierung die Er- 
klärung abgegeben, dass man nicht die Befugniss begehre, die 
Wählerschaft über ein Gesetz zu befragen, bevor die Kammern 
damit befasst seien, consultation sur une loi a faire. Der Senat 
stellte sich auf denselben Standpunkt wie die Deputirtenkammer; 
er behielt der neu zu wählenden Kammer die volle Freiheit vor, 
sich zu Gunsten des Princips des Königsreferendums oder gegen 
dasselbe zu entscheiden. Die Berathungen der beiden Kammern 
hatten somit nur das Ergebniss, dass man sich grundsätzlich für 
die Revision des von der Gesetzgebung handelnden Artikels der 
Verfassung aussprach, hingegen die Frage völlig unentschieden 
liess, ob es angemessen sei, das Königsreferendum in der von 
der Regierung vorgeschlagenen Form in die Verfassungsurkunde 
aufzunehmen. 
Die Stellung der Parteien zu der Frage war getheilt; unter 
den vornehmsten Gegnern befand sich nicht nur der Führer 
der Rechten, WoestE, sondern auch Gravx, ein früherer libe- 
raler Minister, während zu den wärmsten Befürwortern JAanson, 
der Führer der Liberalen, zäblte, aber auch unter den Mit- 
gliedern der Rechten waren entschiedene Anhänger des Referen- 
dum, so vor Allem der Baron Nornuoms. In den Erörterungen, 
welche die politische Presse der Verfassungsreform widmete, wurde 
auf die Einführung desKönigsreferendumsbeiWeitemnicht derWerth 
gelegt, wie auf die Reform des Wahlrechtes; ebenso beschäftigten
	        
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