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lizei verwaltet, so ist es nach den Erfahrungen, die mir mit-
getheilt sind, durchaus nicht zum besten mit der Polizeiverwaltung
bestellt, weil er, wie gesagt, eine ganz andere Thätigkeit, ich
möchte sagen, eine Bureauthätigkeit, entwickelt. Es wird dann
immer dahin kommen, dass unter der Aufsicht des ersten Bürger-
meisters irgend ein Unterbeamter mit der Polizei betraut wird,
und das halte ich in den grossen Städten durchaus nicht für
wünschenswerth.“
Diese Beurtheilungen sind noch mild ; schlimmer schon sprach
sich der Minister Herrrurtu am 6. Februar 1892 (Verhandl. des
Abgeordnetenhauses S. 334) aus:
„Ich kann höchstens zugeben, dass sie‘ (die Verwaltungs-
polizei) „sich eben so gut in den Händen der Stadtgemeinden
befinde. Es liegt allerdings die Gefahr vor, dass die anderen kom-
munalen Rücksichten auf die Ausübung der Polizei nıcht immer
den günstigsten Einfluss haben, und vom rein polizeilichen Stand-
punkt aus gesehen, muss ich sagen: auch diese Zweige befinden
sich mindestens eben so gut in den Händen der königlichen
Polizeiverwaltung als wie in den Händen der Städte.“
Bedenklicher noch äusserte sich der Abgeordnete von KÖLIckER
am 2. März 1892 (Verhandl. des Abgeordnetenhauses S. 637):
„Darüber kann meiner Ansicht nach gar kein Zweifel be-
stehen, dass in den Städten, die königliche Polizeiverwaltung
haben, in ganz anderer Weise für die Sicherheit gesorgt wird,
als wie in denen mit eigener Polizeiverwaltung. Das liegt ja auf
der Hand. Die grössere Anzahl der Polizeimannschaften, die
einheitliche Leitung, die Disciplin die dort herrscht, muss doch
dahin führen, dass diese Polizeiverwaltung besser geführt wird,
als in den Städten, wo das fehlt.“
Schon recht wegwerfend äussert sich der Abgeordnete BarTH
dahin, dass „die Polizeidiener‘‘ auch in den Städten mit über
10000 Einwohner „nerumbummeln“. (Verhandl. des Abgeord-
netenhauses 1892 6. Februar S. 340.)
Aber wohl das härteste und, weil es von der massgebendsten
Stelle ausgeht, bedenklichste Urtheil fällt die Begründung des
Gesetzentwurfes von 1892 S. 11 mit den Worten: