Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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Vorschiebung der richterlichen Mitwirkungspflicht dem Bedürfnisse 
des sog. kleinen Mannes, der die Kosten der vornehmen Verhand- 
lungsmaxime nicht tragen kann°!), der rechtsunerfahrenen, mittel- 
losen Mehrheit des Volkes entgegenkommt, sondern noch durch 
eine Reihe von Einzelvorschriften, die übrigens zum Theil auch 
schon erwähnt wurden. Man zieht jetzt eben doch die „zweifel- 
hafte Sicherheit der Bevormundung der offenen Gefahr der Frei- 
heit‘‘ (Pranck, Beweisurtheil S. 435) vor, nachdem man hat sehen 
müssen, wohin diese geführt hat. 
Vielfach ist eine Belehrung der Parteien über die in dem be- 
treffenden Processzeitraume eintretenden Rechtserfordernisse vor- 
geschrieben, so in den besprochenen $8 241, $ 6 und 482 P.O. 
Ferner ist für das bezirksgerichtliche Verfahren in Anbetracht 
der „geänderten persönlichen Voraussetzungen“ und da „die 
rechtsunkundige Partei — vom Richter vertrauensvoll Hülfe er- 
warten darf“, wie die Erläuterungen zur P.O. S. 295 und 240 
treffend bemerken, diese Pflicht durch $ 452 und 454 P.O. noch 
erheblich ausgedehnt. Ersterer lautet im Abs. 1: „Der Richter 
hat Parteien, welche nicht durch Advocaten vertreten und rechts- 
unkundig sind, erforderlichen Falles die zur Vornahme ihrer 
Processhandlungen nöthige Anleitung zu geben und dieselben über 
die mit ihren Handlungen und Unterlassungen verbundenen Rechts- 
folgen zu belehren.“ Auch ist eine Belehrung über die Form der 
Rechtsmittelergreifung in den Urtheilen und Bescheiden ange- 
ordnet (P.O. $ 463, 469), wie man sie bekanntlich auch in 
Deutschland für das schiedsgerichtliche Verfahren nach den Ar- 
51) Meine Schrift: „Ermittlung und Feststellung“ S. 95, Anm. 1 und Ci- 
tate dort. Diesen Punkt berührt auch G. SCHMOLLER in seinen „Grundfragen 
des Rechts und der Volkswirthschaft“ S.77 und ich selbst in dessen Jahrbuch 
für Gesetzgebung u. s.w. XVI S. 76, Anm. 1. Die hier zu ziehende Grenze 
ist angedeutet in dem schönen Worte CERvAnTEs Don Quixotes: „Die Thränen 
der Armen sollen bei dir mehr Mitleid, aber nicht mehr Gerechtigkeit finden, 
als die Beweisgründe der Reichen!‘ — Wo findet sich der Satz: Judge is 
the best counsel ?
	        
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