Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

— 18 — 
darf nur auf Grund amtlicher Bescheinigung ordnungsmässiger 
Verpflegung erfolgen ($ 14). Auch die Gesundheitspflege ist ge- 
nau geregelt ($ 18—20), alljährlich wird eine Anzahl schwacher 
und kränklicher Kinder auf Kosten der Waisenkasse in Kinder- 
heilanstalten (Soolbäder) und Ferienkolonien untergebracht. Bei 
schweren Erkrankungen tritt angemessene Hospitalpflege ein. 
Von grosser Wichtigkeit erscheint die regelmässige Beaufsichtigung 
der Waisenpflege. Gemeinde-Waisenräthe im Sinne der preussi- 
schen Vormundschafts-Ordnung vom 5. Juli 1875 bestehen nicht. 
Das Vormundschaftswesen führen die gerichtlich bestellten Vor- 
münder und die Amtsgerichte (Obervormundschaft), die eigentliche 
Aufsicht über Pflege, Behandlung und Erziehung die Bürger- 
meister und Ortsgeistlichen ($$ 13—17). 
Mit der Entlassung aus der Waisenpflege hört die Fürsorge 
der Landeswaisenanstalt nicht auf. Die Knaben treten nach der 
Schulentlassung und Einsegnung bei tüchtigen Handwerkern in 
ein, ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechendes Lehrver- 
hältniss (nur ausnahmsweise werden Beihülfen zur Erlernung der 
Kaufmannschaft bewilligt) ein. Die Lehrverträge schliesst der Bür- 
germeister und Vormund nach bestimmten Formularen ab (Anhang 
No. IH). Die Lehrzeit währt 3 und 4 Jahre, die Landeswaisen- 
kasse leistet jährliche Unterstützungen zum Unterhalte des Lehr- 
lings in Kleidung und Wäsche, sowie zur Bestreitung der Kranken- 
versicherungsbeiträge (44,50 Mk. und 34,50 Mk.) Auch hier erfolgt 
die Auszahlung nur nach der Erfüllung aller übernommenen 
Verpflichtungen. 
Ein Zusammenhang der Waisenanstalt mit den entlassenen 
Waisenmädchen besteht nicht. Der Mehrzahl tritt in dienstliche 
Stellungen, ohne dass die Waisenanstalt in der Lage wäre, die 
Verhältnisse der Herrschaften zu prüfen. Hier liegt allein der 
Vormundschaft eine Ueberwachung ob. Die Stellung eines Dienst- 
mädchens war Jahre lang für die Waisenmädchen die normale. 
Die Neigung zum Dienen nahm leider allmählich ab. Der ver- 
hältnıssmässig lohnendere Verdienst in Fabriken und die schnell 
erlernbare mechanische Arbeit, noch mehr die Freiheit und Un- 
gebundenheit üben ihre Einflüsse aus. Nur ausnahmsweise er-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.