— 18 —
darf nur auf Grund amtlicher Bescheinigung ordnungsmässiger
Verpflegung erfolgen ($ 14). Auch die Gesundheitspflege ist ge-
nau geregelt ($ 18—20), alljährlich wird eine Anzahl schwacher
und kränklicher Kinder auf Kosten der Waisenkasse in Kinder-
heilanstalten (Soolbäder) und Ferienkolonien untergebracht. Bei
schweren Erkrankungen tritt angemessene Hospitalpflege ein.
Von grosser Wichtigkeit erscheint die regelmässige Beaufsichtigung
der Waisenpflege. Gemeinde-Waisenräthe im Sinne der preussi-
schen Vormundschafts-Ordnung vom 5. Juli 1875 bestehen nicht.
Das Vormundschaftswesen führen die gerichtlich bestellten Vor-
münder und die Amtsgerichte (Obervormundschaft), die eigentliche
Aufsicht über Pflege, Behandlung und Erziehung die Bürger-
meister und Ortsgeistlichen ($$ 13—17).
Mit der Entlassung aus der Waisenpflege hört die Fürsorge
der Landeswaisenanstalt nicht auf. Die Knaben treten nach der
Schulentlassung und Einsegnung bei tüchtigen Handwerkern in
ein, ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechendes Lehrver-
hältniss (nur ausnahmsweise werden Beihülfen zur Erlernung der
Kaufmannschaft bewilligt) ein. Die Lehrverträge schliesst der Bür-
germeister und Vormund nach bestimmten Formularen ab (Anhang
No. IH). Die Lehrzeit währt 3 und 4 Jahre, die Landeswaisen-
kasse leistet jährliche Unterstützungen zum Unterhalte des Lehr-
lings in Kleidung und Wäsche, sowie zur Bestreitung der Kranken-
versicherungsbeiträge (44,50 Mk. und 34,50 Mk.) Auch hier erfolgt
die Auszahlung nur nach der Erfüllung aller übernommenen
Verpflichtungen.
Ein Zusammenhang der Waisenanstalt mit den entlassenen
Waisenmädchen besteht nicht. Der Mehrzahl tritt in dienstliche
Stellungen, ohne dass die Waisenanstalt in der Lage wäre, die
Verhältnisse der Herrschaften zu prüfen. Hier liegt allein der
Vormundschaft eine Ueberwachung ob. Die Stellung eines Dienst-
mädchens war Jahre lang für die Waisenmädchen die normale.
Die Neigung zum Dienen nahm leider allmählich ab. Der ver-
hältnıssmässig lohnendere Verdienst in Fabriken und die schnell
erlernbare mechanische Arbeit, noch mehr die Freiheit und Un-
gebundenheit üben ihre Einflüsse aus. Nur ausnahmsweise er-