— 142 —
in einer bisher anderwärts kaum zu beobachtenden Vollständigkeit vor und
behandelt dann in Kürze die sämmtlichen den diplomatischen Vertretern zu-
stehenden Privilegien (S. 114—131), sowie die Dauer und verbindliche Kraft
dieser Vorrechte (S. 132—136).
Im zweiten — systematischen — Theile wird die Exterritorialität
im Allgemeinen in ihrem Rechtsgrunde und in Wirkungen für das Straf- und
Civilrecht (S. 137—172), sohin insbesondere die Exemption in bürgerlichen
Rechtssachen (173—206), die Ausnahmen von dieser Exemption (S. 206 — 225),
das Verfahren (S. 226-252), die Freiheit der gesandtschaftlichen Wohnung
{S. 253—266) behandelt und endlich eine Uebersicht derjenigen Personen ge-
geben, welchen die Exterritorialität zusteht (S. 267—315).
In einem Schlussworte (S. 316—326) führt uns dann der Verfasser das
allgemeine Ergebniss seiner Untersuchungen in geistreicher Uebersicht vor
und vermittelt uns das berühmte Memoire des Herzogs von Aiguillon aus
dem Jahre 1772.
Innerhalb des vorstehend skizzirten Rahmens werden nun die einzelnen
Fragen mit Klarheit und Gründlichkeit, in streng theoretischer Folgerichtig-
keit und doch mit der nothwendigen Bewegungsfreiheit der Deduction in
einer Weise behandelt, wie dies nur der durch vielseitige Praxis erprobten
und ins Leben umgesetzten wahren Wissenschaft möglich ist.
Sollen wir, um ganz gerecht zu sein, auch einige Mängel nicht ver-
schweigen, so möge beispielsweise erwähnt werden, dass wir bei der Auf-
zählung der neueren Schriftsteller (S. 39 ff.) Cm. GALvo, L. von Bar, J. Frei-
herr v. VEsQuE, PÜTTLINGEN etc. vermissen, dass S. 101 der „$ 221 Nr. 4
du code penal* unrichtig citirt ist, da mit der bezogenen Stelle nur $ 61 der
österr. Strafgerichts-Ordnung vom Jahre 1873 gemeint sein kann, dass sich
bei Controversen mit der schärfsten Logik doch vielleicht grössere Urbanität
verbinden Jiesse (S. 147, 155, 157); doch dieses sind belanglose Details,
welche den hohen Werth des Buches zu beeinträchtigen nicht vermögen.
Wien. Dr. Heinrich Slatin.
Moynier, Gustave, docteur en droit h-c., correspondent de l’institut de France,
mempbre de l’institut de droit international etc. Les bureaux des
Unions universelles. — Gendve, A. Cherbuliez, &diteur, rue Bovy-
Lysberg und Paris, C. Fischbacher, Libraire, 33 rue de Seine. 1892.
— 174 Seiten.
Eine ebenso interessante wie erfreuliche Erscheinung im Culturleben der
Völker bildet das in der Gegenwart immer energischer und erfolgreicher zu
Tage tretende Streben, gemeinsame Ziele der Cultur vereint, unbe-
einflusst von Stammesunterschieden und politischen Gegensätzen, zu ver-
folgen; als Mittel zur Erreichung dieses erhabenen Zieles dienen die früheren
Jahrbunderten fremden, derzeit immer zahlreicher werdenden internationalen
Vereinigungen („unions universelles*), deren Organe wieder die inter-