Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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möglich noch sparsamer und knapper gehalten, als im ersten Theil. Dafür 
ist der Verfasser bestrebt, das geltende Recht auch in seinen Einzelheiten 
mit möglichster Genauigkeit darzustellen, wobei er sich, soweit thunlich, an 
den Wortlaut des umfangreichen Quellenmaterials hält. Allerdings sind da- 
bei einzelne Partieen, so z. B. das Pass- und Presswesen (S. 769, 850) weni- 
ger eingehend behandelt, während sich der Verfasser bei Besprechung des 
Unterrichtswesens überhaupt nur auf die Rechtsgrundlagen der „allgemeinen 
Volksbildung“ beschränkt, so dass höhere Unterrichtsanstalten unberück- 
sichtigt bleiben (S. 165 ff). 
Trotz dieser praktisch übrigens nicht schwer in’s Gewicht fallenden 
Mängel macht das Werk durchaus den Eindruck eines vollständigen und 
systematisch wohlgeordneten Ganzen, und ist dasselbe namentlich wegen 
seiner klaren und leichtfasslichen Schreibweise hauptsächlich denjenigen 
Personen zu empfehlen, welche, im reichverzweigten System der Selbstver- 
waltung zur Theilnahme und zur Mitwirkung an der öffentlichen Verwaltung 
herangezogen werden. Aber auch der Berufsbeamte wird gern ein Buch zur 
Hand nehmen, welches die Verwaltungsgesetze nach ihrem inneren Zusam- 
menhang zur Darstellung bringt, und auch da, wo es für den praktischen 
Gebrauch selbst nicht völlig ausreicht, durch gewissenhafte und genaue 
Citate das Nachschlagen in der (jesetzsammlung und den Zugang zu dem 
reichen Quellenstoff wesentlich erleichtert. 
Dr. Hermann Blodig jun. 
Kaufmann, Dr. Wilhelm, Gerichtsassessor. Das internationale Recht 
der egyptischen Staatsschuld. Berlin, 1891. Puttkammer 
und Mühlbrecht. Preis 3 Mk. 60 Pf. 189 8. 
Die zahlreichen Berührungspunkte, die für das gebildete Europa und 
die orientalischen Länder bestehen, namentlich die geschäftlichen Interessen 
und der rege Verkehr zwischen Ost und West, haben es mit sich gebracht, 
dass auch das europäische Völkerrecht daselbst festen Fuss gefasst, und 
nicht nur die internationalen Verhältnisse der morgenländischen Staaten ge- 
regelt hat, sondern in immer steigendem Maasse auch ihr inneres Staatsleben 
beeinflusst. Von diesem Gesichtspunkte aus bietet der Verfasser mit vor- 
liegender Schrift der juristischen Lesewelt eine höchst interessante Studie. 
Er zeigt, wie die durch den egyptischen Bankerott hervorgerufene Interven- 
tion der europäischen Mächte nicht nur Ordnung in die zerrütteten Finanzen des 
Landes gebracht, sondern auch sonstige Verwaltungsreformen veranlasst hat. 
Zuerst bespricht der Verfasser in einer kurzen Einleitung die Berech- 
tigung Egypten’s, völkerrechtliche Verpflichtungen einzugehen. Sodann (1. 
bis 4. Abschnitt) führt er die Gründe an, wesshalb durch die Einführung 
der internationalen Gerichtsreform in Egypten europäische Gläubiger wohl 
egyptischen Privatschuldnern gegenüber in der Verfolgung ihrer Rechte ge- 
sichert wurden, nicht. aber die Staatsgläubiger, was sich auch thatsächlich
	        
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