Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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zeigte, als nach Eintritt des Staatsbankerottes der Khedive die Finanzverhält- 
nisse zunächst ausschliesslich im Wege „souveräner Gesetzgebung“ zu regeln 
suchte. Im Weiteren (5. Abschnitt) werden die verschiedenen zwischen dem 
Khedive und den Gläubigern getroffenen Uebereinkommen, und die zum 
Schutze der letzteren geschaffenen internationalen Verwaltungseinrichtungen 
besprochen, und sodann auf die Bestrebungen Ismail’s übergegangen, sich 
durch einseitige Willenserklärung der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten zu 
entziehen, wodurch er schliesslich seinen Sturz herbeiführte. Verfasser zeigt 
auch genau die einzelnen Stadien der Regelung der egyptischen Staatsschuld 
unter der Regierung Tewfik’s, des Nachfolgers Ismail’s durch die Liquidations- 
kommission auf Grund der internationalen Vereinbarungen. Der letzte (7.) 
Abschnitt endlich handelt vom geltenden Recht der egyptischen Staatsschuld. 
Besonders interessant sind die Ausführungen über die mit der Verwaltung 
des grössten Theiles der Schuldbeauftragten Commission de la dette publique, 
welche der Verfasser (S. 136) gewissermassen als internationalen Konkurs- 
masseverwalter der egyptischen Regierung bezeichnet, und über ihren Wir- 
kungskreis. Derselbe erstreckt sich einmal, da verschiedene Staatseinnah- 
men der egyptischen Regierung den Gläubigern verpfändet sind, in gewisser 
Hinsicht auf die gesammte Finanzverwaltung des Landes. Dann aber hat 
die Kommission auch noch dafür Sorge zu tragen, dass die Eisenbahnen, 
Telegraphen und der Hafen von Alexandria, aus deren Einkünften die Haupt- 
masse der Zinsen der Staatsschuld bestritten wird, ordnungsmässig verwal- 
tet werden, und nimmt so auf einen Theil der inneren Landesverwaltung 
Einfluss. Eine kurze Uebersicht über die Entstehung und Entwickelung der 
Schulden Egyptens beschliesst die Abhandlung, welche jederzeit streng auf 
juristischem Boden stehend in leichtfasslicher Weise und unter Anführung 
zahlreicher und interessanter Details eine der wichtigsten Fragen des moder- 
nen Völkerrechtes zur Darstellung bringt. 
Dr. Hermann Blodig jun. 
Pogge, Oberregierungsrathı. Die neueren Gesetze auf dem Gebiete 
des Preussischen Volksschulwesens. Zusammengestellt und 
erläutert. Berlin 1893, Verlag von Carl Heymann. 250 Seiten, Preis 
5 Mk. 
Je mehr die gesetzlichen Bestimmungen über die einzelnen Partieen 
des Verwaltungsrechtes anschwellen, umso nothwendiger erweisen sich für 
den Gebrauch der Praxis Sammlungen, welche das zerstreute Material 
schichten und übersichtlich ordnen. Eine solche daukenswerthe Zusammen- 
stellung bietet für das Gebiet des preussischen Volksschulwesens Oberregie- 
rungsrath PosGE. Er bietet im vorliegenden Buche die sechs wichtigsten 
Gesetze über das Volksschulwesen, schickt in einleitenden Bemerkungen die 
Enntstehungsgeschichte eines Jeden voraus, und lässt sodann die mit ihnen 
materiell in Zusammenhang stehenden Gesetze und Ministerialerlässe, sowie
	        
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