Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

— 1570 — 
Natur ersehen können, mit welchen das Vereins- und Versammlungswesen 
in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern zu kämpfen hatte. 
St. 
Heilborn, Arthur, Das deutsche Reichs-Pressrecht. (Freund’s 
polit. Handbücher, Bd. IX.) Breslau 1891. Verlag von L. Freund. 
Die gehaltvolle kleine Schrift gibt mit anerkennenswerther Kürze und 
zumeist wissenschaftlich-sachlichem Tone das Wesentliche unserer Press- 
gesetzgebung. Sie geht auch an den schwierigeren Fragen des Press-Straf- 
rechts und des Press-Processrechts keineswegs vorüber, sondern sucht ihnen 
überall eine für die Bedürfnisse der Praxis durchaus plausible Lösung zu 
geben. St. 
Horn, Max, Landgemeinde-Ordnung. (Schuhr’s volksthümlich erläut. 
Gesetzsammlung. Heft I.) Berlin 1892. W. Issleib. (G. Schuhr.) 
Der Text der Landgemeinde-Ordnung operirt mit einer Fülle von Ab- 
stractionen und Technicismen, als ob ihre Handhabung lauter Vortragenden 
Räthen übertragen wäre. Wenn irgendwo, so wäre in der That hier eine 
etwas breiter und bequemer angelegte Brücke zwischen Volksrecht und 
Juristenrecht, mehr noch aber zwischen Volksdeutsch und Juristendeutsch 
erwünscht gewesen. Hurn’s Arbeit entspricht dem Programmgedanken, den 
das Titelblatt trägt, nur zu einem ganz kleinen Theile; um ihm gerecht zu 
werden, hätte das Motivenmaterial weniger und das parlamentarische nur 
sehr vorsichtige Verwendung finden dürfen. Die „volksthümliche“ Darstellung 
steht daher noch aus. St. 
Krause, Dr. Paul, Einkommensteuer-Gesetz vom 24. Juni 1891 
nebst Ausführungsanweisung vom 5. August 1891. Text- 
ausgabe. Berlin 1891, Vahlen. 
Ausser einer von sachkundiger Seite gebotenen gesetzesgeschichtlichen 
Einleitung und einer genauen Reproduction des Gesetzestextes enthält die 
kleine handliche Schrift die amtlichen Muster der Steuererklärung und das 
mit der Steuerreform aufs Engste verbundene Gesetz betr. Aenderung des 
Wahlverfahrens vom 24. Juni 1891. Ein ausführlicher Commentar zum Steuer- 
gesetz steht vom Verfasser der vorstehenden Schrift in Aussicht. Wir werden 
Veranlassung nehmen, auf diesen später zurückzukommen. St. 
Neukamp, Amtsrichter, Das Gewerbesteuer-Gesetz für die 
preussische Monarchie vom 24. Juni 1891. Textausgabe mit 
Einleitung, Anmerkungen und Sachregister. Essen, 1291. G. D. Bädeker. 
In den zunächst interessirten Kreisen herrscht über die durch das Ge- 
werbesteuer-Gesetz vorgenommene Aenderung des Rechtszustandes grosse 
Unsicherheit, die sich unverkennbar auch der auslührenden Organe der Com-
	        
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