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Natur ersehen können, mit welchen das Vereins- und Versammlungswesen
in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern zu kämpfen hatte.
St.
Heilborn, Arthur, Das deutsche Reichs-Pressrecht. (Freund’s
polit. Handbücher, Bd. IX.) Breslau 1891. Verlag von L. Freund.
Die gehaltvolle kleine Schrift gibt mit anerkennenswerther Kürze und
zumeist wissenschaftlich-sachlichem Tone das Wesentliche unserer Press-
gesetzgebung. Sie geht auch an den schwierigeren Fragen des Press-Straf-
rechts und des Press-Processrechts keineswegs vorüber, sondern sucht ihnen
überall eine für die Bedürfnisse der Praxis durchaus plausible Lösung zu
geben. St.
Horn, Max, Landgemeinde-Ordnung. (Schuhr’s volksthümlich erläut.
Gesetzsammlung. Heft I.) Berlin 1892. W. Issleib. (G. Schuhr.)
Der Text der Landgemeinde-Ordnung operirt mit einer Fülle von Ab-
stractionen und Technicismen, als ob ihre Handhabung lauter Vortragenden
Räthen übertragen wäre. Wenn irgendwo, so wäre in der That hier eine
etwas breiter und bequemer angelegte Brücke zwischen Volksrecht und
Juristenrecht, mehr noch aber zwischen Volksdeutsch und Juristendeutsch
erwünscht gewesen. Hurn’s Arbeit entspricht dem Programmgedanken, den
das Titelblatt trägt, nur zu einem ganz kleinen Theile; um ihm gerecht zu
werden, hätte das Motivenmaterial weniger und das parlamentarische nur
sehr vorsichtige Verwendung finden dürfen. Die „volksthümliche“ Darstellung
steht daher noch aus. St.
Krause, Dr. Paul, Einkommensteuer-Gesetz vom 24. Juni 1891
nebst Ausführungsanweisung vom 5. August 1891. Text-
ausgabe. Berlin 1891, Vahlen.
Ausser einer von sachkundiger Seite gebotenen gesetzesgeschichtlichen
Einleitung und einer genauen Reproduction des Gesetzestextes enthält die
kleine handliche Schrift die amtlichen Muster der Steuererklärung und das
mit der Steuerreform aufs Engste verbundene Gesetz betr. Aenderung des
Wahlverfahrens vom 24. Juni 1891. Ein ausführlicher Commentar zum Steuer-
gesetz steht vom Verfasser der vorstehenden Schrift in Aussicht. Wir werden
Veranlassung nehmen, auf diesen später zurückzukommen. St.
Neukamp, Amtsrichter, Das Gewerbesteuer-Gesetz für die
preussische Monarchie vom 24. Juni 1891. Textausgabe mit
Einleitung, Anmerkungen und Sachregister. Essen, 1291. G. D. Bädeker.
In den zunächst interessirten Kreisen herrscht über die durch das Ge-
werbesteuer-Gesetz vorgenommene Aenderung des Rechtszustandes grosse
Unsicherheit, die sich unverkennbar auch der auslührenden Organe der Com-