Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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Landgericht Bochum und lud gleichzeitig zur mündlichen Ver- 
handlung des Rechtsstreits die Klägerin zu Händen ihres Ver- 
treters Justizraths .. . zu Bochum zu dem anzuberaumenden 
Verhandlungstermine vor das Landgericht Essen. 
Auf diese Ladung erging unter dem 12. Juli 1892 Seitens 
des Vorsitzenden der ersten Civilkammer des Königlichen Land- 
gerichts zu Essen folgende Verfügung: 
In Sachen der Wittwe Wirth Heinrich ... zu Herne, 
vertreten durch den Justizrath ..... zu Bochum, wider die 
Bergwerksgesellschaft .. . zu Herne, vertreten durch den 
Rechtsanwalt ... , zu Essen, werden, da die Civilkammer I 
vor dem 1. Oktober cr., wo die örtliche Zuständigkeit auf- 
hört, Termin nicht mehr ansetzen kann, die Akten an das 
Königliche Landgericht Bochum abgegeben werden, falls nicht 
bis zum 30. September von beiden Theilen prorogirt wird. 
Gegen diese Verfügung hat Rechtsanwalt... Namens der 
Beklagten Beschwerde erhoben mit dem Antrag: 
Das Königliche Landgericht Essen zur Anberaumung eines 
Termins anweisen zu wollen. 
Die Beschwerde erscheint begründet. 
Nach dem Gesetz vom 3. April 1888 betreffend die Ein- 
richtung eines Landgerichts in der Stadt Bochum und der 
dazu erlassenen Königlichen Verordnung, nach welcher das 
Landgericht Bochum mit dem 1. Oktober 1892 ins Leben 
treten soll, gehört die Ortschaft Herne, in welcher beide Par- 
teien ihren Wohnsitz haben, vom 1. Oktober dieses Jahres ab 
zum Landgericht Bochum. 
Ueber die Frage, ob die bei einem der Landgerichte Essen 
Hagen oder Münster, aus den Bezirken, welche vom 1. Oktober 
1892 das neue Landgericht Bochum bilden werden, bereits 
anhängigen Prozesse auf das Landgericht Bochum übergehen, 
oder bei dem betreffenden Landgericht verbleiben und dort zu 
entscheiden sind, ist im Gesetz vom 3. April 1888 nichts be-
	        
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