Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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Gerichtshöfe Deutschlands auf dem Gebiete des 
Urheber-, Muster-, Marken- und Patentrechts. In- 
ternationale Verlagsanstalt. Berlin SW., Wilhelmstr. 10 [III], 38 S. 
Finser’s Arbeit gelangt etwas spät zur Ausgabe, noch später zur Be- 
sprechung. Wenngleich sie durch ihren recht wenig übersichtlichen Druck 
die Benutzung nicht gerade erleichtert, so kann man ihr, durch eine nähere 
Beschäftigung über ihren Werth belehrt, das Zeugniss einer werthvollen 
Erläuterung dieses von der Literatur etwas stiefmütterlich behandelten Ge- 
setzes nicht versagen. Die zur Erklärung benutzte Literatur und Rechts- 
sprechung ist gut verarbeitet und in geschickter Gestaltung ihrer Ergebnisse 
verwerthet. Mag auch das in Aussicht stehende Reichsgesetz über den 
Schutz der Warenbezeichnungen ziemlich stark in das bisherige Recht ein- 
greifen, so werden doch Fıxser’s Erläuterungen bei Auslegung des neuen 
Gesetzes, soweit es sich um Erläuterung übernommener Grundbegrifle handelt, 
auch künftig beachtet werden. 
Die Arbeit von Lass ist der erste, gewiss mühevolle Versuch einer 
Zusammenstellung der deutschen Rechtsprechung auf jenem Gebiete, welche 
nicht den vollständigen Wortlaut, sondern nur den Kern der wichtigsten 
Erkenntnisse in möglichst knapper und scharfer Form wiedergiebt Den 
betheiligten Kreisen in der juristischen wie industrieller Praxis wird dies Unter- 
nehmen recht willkommen sein; gewiss wird es sich auch für Lehr- und Lern- 
zwecke als geeignetes Hülfsmittel erweisen. Leider gehört die Schrift zu denen, 
welche in ihrem Titel nicht datirt sind und ausserdem in keiner Weise ver- 
rathen, dass sie nicht selbständige Druckwerke, sondern nur Sonderabdrücke 
sind. Die vorliegende Arbeit stammt, wie die meisten Schriften der Inter- 
nationalen Verlagsanstalt, aus der „Neuzeit“ den früheren „Immaterialgütern“. 
Leipzig. Dr. G. Maas. 
  
  
R. Beigel, Die Buchführung nach den gesetzlichen Be- 
stimmungen des deutschen Reiches und des Aus- 
landes. (v. Biedermann’s Sammlung praktischer Handbücher. IV.) 
Leipzig 1891. F. W. v. Biedermann XIV [I] und 972 S. 
Ein gutes Glied in der Reihe jener Handbüchersammlung. Der Rechts- 
stoff ist, bei aller Kürze der Darstellung, sehr verständlich und anschaulich 
behandelt. Die ausländische Gesetzgebung über Buchführungspflicht und 
Beweiskraft von Handelsbüchern, sowie über Inventur und Bilanz der Ge- 
sellschaften ist in erfreulicher Vollständigkeit angeführt. Die Rechtssprechung 
ist zur Veranschaulichung hier und da herangezogen. Be£isEL’s Arbeit wird 
durch ihre Zusammenstellung so vielen zerstreuten Materials nicht nur Kauf- 
leuten, zu deren Gebrauche sie wohl in erster Linie bestimmt ist, sondern 
gewiss auch Rechtspraktikern manchen guten Dienst leisten, wenn ihnen die 
grossen handelsrechtlichen Sammlungen nicht zur Hand sind. 
Leipzig. Dr. G. Maas.
	        
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