— 322 —
Dr. Heinr. von Poschinger, Kais. Geh. Regierungsrath. Die wirthschaft-
lichen Verträge Deutschlands. I. Bd, Die deutschen Konsular-
Verträge. II. Bd. Die deutschen Handels- und Schifffahrts-Verträge.
Berlin 1892. R.v. Deckers Verlag (G. Schenk).
Im Anschlusse an ältere Publikationen desselben Verlags giebt der
fachkundige Verfasser eine dem jetzigen Stande der Gesetzgebung und der
Staatenpraxis angepasste Neubearbeitung und Gruppirung des diplomatischen
Quellenmaterials soweit es die Amtsthätigkeit der Konsuln in ihren mannig-
fachen Verzweigungen auf jurisdiktionellem und verwaltungsrechtlichem
Gebiete betrifit. Es galt ein überaus weitläufiges Material zu sichten, das
Geltende vom Veralteten zu scheiden, den Zugang zum amtlichen Publi-
kationsorgan zu eröffnen. Nach allen angedeuteten Richtungen hin entspricht
v. Poschinger’s Arbeit berechtigten Erwartungen. — Die Handels- und
Schifffahrtsverträge geben den Stand des Jahres 1892 wieder und gruppiren
also den Vertragsstoff der aussereuropäischen Staaten um den praktisch
wichtigen Kern der Abmachungen, welche die handelspolitischen Be-
ziehungen Deutschlands, Oesterreich-Ungarns, Belgiens, Italiens und der
Schweiz jüngst auf vertragsrechtlicher Grundlage sicher stellten. Die kon-
sularrechtlichen Partien sind aus den Handels- und Schifffahrtsverträgen aus-
geschieden und durch Verweisungen auf den 1. Band des Werkes ersetzt
Die empfindlichen Schwierigkeiten, welche sich beim Druck von Zolltarifen
regelmässig einstellen, sind auch hier wahrnehmbar und nicht immer glücklich
vermieden. T.
L. von Bar, Geheimer Justizrath und o. ö. Professor der Rechte in Göt-
tingen, Mitglied des Reichstags. Das Gesetz über das Tele-
graphenwesen des Deutschen Reiches. Internationale Verlags-
Anstalt. Berlin SW., Wilhelmstrasse 10. [I], 35 S.
v. Bar’s Schrift, ein Sonderabdruck aus der vielumfassenden wie viel-
gestaltigen „Neuzeit“ weiland „Immaterialgüter* ist ein dem Aufbau des
Gesetzes folgende Erläuterung und Kritik des im Telegraphengesetze ver-
einigten Rechtsstoffes, welche eine auch dem Laien leicht verständliche Ein-
führung in dies neueste Gebiet des Verkehrsrechts gewährt. Es gewährt
der Arbeit von Bar einen besonderen Vorzug, dass ihr Verfasser zu den
Reichstagsabgeordneten gehörte, welche um das Zustandekommen eines das
gesunde Weiterblühen des Telegraphenwesens wie die Entwicklungsfreiheit
der elektrotechnischen Industrie in Deutschland gleichmässig gewährleistenden
Gesetzes am thätigsten sich gemüht haben. Durch diesen Umstand haben
wir in obiger Schrift den Niederschlag von den unmittelbaren Eindrücken
und Anschauungen eines persönlich beim Kampfe Betheiligten, welche einer
Reihe von wichtigen 'Einzelheiten jenes Streites, bei den künftigen Debatten
über den Electricitätsgesetzentwurf, wenn nöthig, aufzufrischen vermag. Da
v. Bar’s zahlreiche Verbesserungsvorschläge die Zustimmung der damals