Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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führen sein mögen, deren Entstehungsgrund sich aber im 
conereten Falle nicht nachweisen lässt. Die Gesetzgebung des 
absolutistischen Staates und ihr nachfolgend die moderne 
Gesetzgebung verhält sich nun gegenüber solchen von ihr vor- 
gefundenen, bereits bestehenden concreten Verpflichtungsver- 
hältnissen conservativ, da die Reaction gegen gewohnte Lasten 
nicht so stark ist als die gegen Auferlegung neuer. 
Sie regelt deshalb in vielen Fällen öffentliche Leistungs- 
pflichten nur subsidiär, also für den Fall, als die von ihr in die 
neue Ordnung mit hinübergenommenen concreten Verpflichtungs- 
verhältnisse sich als unzulänglich erweisen, sei es, dass es sich 
um die Herstellung einer ganz neuen Anstalt, z. B. Brücke, 
Strasse, Kirche handelt, für welche noch keine solche dotirenden 
Rechtsverhältnisse bestehen, sei es, dass das materielle Ergebniss 
der vorhandenen Verpflichtungen für die Deckung des Be- 
dürfnisses der Anstalt nicht ausreicht, oder dass sich die Ver- 
pflichteten nicht mehr ermitteln lassen. Für den Fall der Unzu- 
länglichkeit des budgetären Betrags dieser alten Verpflichtungen, 
oder für den Fall als solche Verpflichtungen gar nicht vorhanden 
sind, wird dann ein neues Merkmal für die Ermittlung der 
Pflichtigen aufgestellt, so nach österreichischem Recht die Zu- 
gehörigkeit zur Kirchengemeinde für die Pflicht zu kirchlichen 
Abgaben, das Eigenthum an der Wasseranlage für die Pflicht 
zur Erhaltung und Räumung der Kanäle. 
Gegenüber diesem neuen Verpflichtungsgrunde, der, weil er 
abstract geregelt ist, als allgemeiner oder auch gesetzlicher 
Verpflichtungsgrund bezeichnet wird, erklärt nun die neue Pflichten- 
ordnung die von ihr ‚bereits vorgefundenen,, aufrecht erhaltenen 
concreten Verpflichtungen, als Verpflichtungen aus besonderen 
Titeln, oder aus bestehenden, rechtsgiltigen Verpflichtungen. 
Weil nun ferner diese concreten Verpflichtungen zum grössten 
Theil aus Thatsachen hervorgehen, welche von dem Privat- 
recht als rechtserzeugend behandelt werden, wie Vertrag,
	        
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