Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

_ 2 — 
Princips abgeholfen werden könnte. Das Ideal wäre freilich ein 
internationales Indigenatsrecht, welches den oben dargestellten 
Zusammenhang zwischen Staatsgebiet und Staatsangehörigkeit 
zum Ausdruck brächte und die Formen und Fristen des Wechsels 
der Staatsangehörigkeit festsetzte. Einer solchen internationalen 
Ordnung widerstrebt das Interesse derjenigen Staaten, welche wie 
Frankreich durch die Ergebnisse ihrer Bevölkerungsstatistik zu 
dem Wunsche nach ergiebiger Rekrutirung aus dem Auslande ge- 
führt werden. Die Realisirung jenes Ideals kann daher erst von 
einer Epoche erwartet werden, in welcher das Streben nach Ver- 
stärkung der Heeresmacht nicht mehr das ausschlaggebende 
Motiv alles staatlichen Handelns ist. Bis dahin kann nur der 
Wunsch ausgesprochen werden, dass die Gesetzgebung der ein- 
zelnen Staaten über die Staatsangehörigkeit mehr und mehr von 
internationalen Gesichtspunkten beherrscht werde. Die Voraus- 
setzung hierfür bildet die richtige Einsicht in das Verhältniss 
von Staatsgebiet und Staatsangehörigkeit.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.