Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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„dem öffentlichen Rechte angehörigen Personen“ regeln- 
des dar. 
Wo es an einer solchen als publicistisch erfassbaren Bedeutung 
der an einem solchen Rechtsverhältniss betheiligten Personen fehlt, 
dort liegt kein Privatrechtstitel, sondern ein rein privatrecht- 
liches Rechtsverhältniss vor. Mit Recht hat der österreichische 
Verwaltungsgerichtshof einem alten Kaufvertrag, in welchem der 
Käufer sich verpflichtete, bestimmte öffentliche Abgaben von dem 
Kaufobjecte zu tragen, trotz seines Alters die Anerkennung als 
Privatrechtstitel versagt. Denn hier hat man es nicht mit Per- 
sonen der Verwaltung aus der Zeit der privatrechtlichen Gestaltung 
derselben zu thun. Es gilt hier, was GiERKE in seiner Geschichte 
des deutschen Körperschaftsbegriffs (Bd. II, S. 321) von den auf 
unsere Zeit hinübergekommenen altgermanischen Gemeinde- 
nutzungsrechten sagt: ... insoweit althergebrachte Verhältnisse 
dieser Art auf unsere Tage gekommen sind, müssen sie sich... 
den heutigen allgemeinen Rechtsbegriffen fügen. Die Aufgabe, 
welche dann an den Juristen herantritt, besteht darin, aus dem 
ganzen Entwicklungsgange... die für die Natur des Rechts 
überwiegenden Momente festzuhalten und demgemäss die 
Unterordnung derselben unter die heutigen Gattungsbegriffe zu 
vollziehen.“ Freilich bietet sich für die Messung solcher Rechts- 
verhältnisse an dem Maassstabe unserer modernen Vorstellungen 
behufs Entscheidung der Frage, ob sie als publicistische oder 
rein privatrechtliche fortan zu behandeln seien, eine grosse 
Schwierigkeit durch den Mangel ausreichender geschichtswissen- 
schaftlicher Feststellungen. Wir haben keine Rechts- 
geschichte der Verwaltung des Mittelalters und kaum 
eine der absolutistischen Epoche, welche geeignet wäre, eine 
sichere Stütze für die Umformung solcher histörischer Rechts- 
verhältnisse in unsere modernen zu bieten, und es ist höchst 
zweifelhaft, ob wir bei der Massenhaftigkeit des Materials und 
bei der ganz unübersehbaren particularistischen Gestaltung der
	        
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