Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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ungen entstehen lassen, auch wenn sie sich erst nach Erlass der 
neuen Gesetze ereignen sollten. Die Wirkungen statuirt man in 
vollem Bewusstsein als öffentlich-rechtliche. Da aber die bewir- 
kenden Tlhatbestände eine rechtswissenschaftliche Behandlung bis 
dahin nur in Betreff ikrer privatrechtlichen Wirkungen erfahren 
hatten, so betrachtet man sie als streng genommen dem Privat- 
rechte angehörig und für das öffentliche Recht nur entlehnt, Die 
neuere Rechtswissenschaft aber wird sich immer klarer darüber, 
dass von einer Reservirung von juristischen Thatsachen bestimmter 
Art für das Gebiet des Privatrechts keine Rede sein kann, dass 
es ferner um mit STOERK zu sprechen „gemeinsame Moleküle‘ !°) 
des juristischen Denkens gibt, auf welchen der verschiedenen 
Zweige des Rechts dasselbe sich auch immer erstrecken mag, dass 
es eine Reihe gemeinsamer Begriffe und Probleme für das prıvate 
und das öffentliche Recht gibt,sowie dass Rechtsinstitute des öffent- 
lichen Rechts auf den gleichen ökonomischen Zweck gerichtet sein 
können wie solche des Privatrechts. Wenn wir hier auf LaBanp’s 
Staatsrecht des deutschen Reichs auf die Ausführungen von 
Sırwer!!), Lönıng!?), Reum'®), BERNATzIK 1%), Rapnırzky®?), PrRAzar!®), 
JELLINEK 17), Häner !®) über diesen Punkt verweisen, so erscheint 
damit die obige Behauptung vollauf gerechtfertigt. Ueber die prin- 
cipielle Feststellung dieser Erkenntniss ist man nicht weit hinaus- 
— 
10) Zur Methodik des öffentlichen Rechts, Grünnur’'s Zeitschrift Bd. 12 
S. 117. 
11) a.a. O. 8. 316. 
12) Die Haftung des Staates aus rechtswidrigen Handlungen seiner Be- 
amten 9. 132. 
13) Die rechtliche Natur des Staatsdienstes, Hırr#’s Annalen Jahrg. 1885 
S. 139, 
14) Rechtsprechung und materielle Rechtskraft S. 104 Anm. 10, 
15) Parteiwillkür- im öffentlichen Rechte. 
16) Die principielle Abgrenzung der Competenz der Gerichte und Ver- 
waltungsbehörden im IV. Bande dieser Zeitschrift S. 300 u. ff. 
ı7) System der öffentlichen subjectiven Rechte S. 314 u. ff, 
18) a. a. O. S. 165 u. ff.
	        
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