Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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unbeachtet gelassen, sie hat auch den veränderten wirthschaft- 
lichen Verhältnissen und der Entwicklung der Genossenschaften 
wenig Rechnung getragen. Welche Unklarheit über das Wesen der 
„Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ und der „Ge- 
nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht‘‘ auch heute noch viel- 
fach anzutreffen ist, das ist nicht zum wenigsten bei den Er- 
örterungen über das Reichsgesetz betreffend die Gesellschaften 
mit beschränkter Haftung vom 20. April 1892 zum Ausdruck ge- 
kommen, konnte man doch selbst in juristischen Kreisen die 
beiden Gesellschaftsformen verwechseln hören. Und doch, wie vor- 
weg hervorgehoben werden mag: zwischen der Gesellschaft mit 
beschränkter Haftung und der Genossenschaft — ganz gleich 
welcher Haftung — besteht in rechtlicher und wirthschaftlicher 
Beziehung die weitgehendste Verschiedenheit. Freilich beide Ge- 
sellschaftsarten haben den Charakter der juristischen Person — 
wenigstens glauben wir denselben in beiden Gesellschaftsformen 
zu finden und jedenfalls haben sie die Rechte einer juristischen 
Person — doch darauf beschränkt sich auch ihre Ueberein- 
stimmung, im übrigen treffen wir nur auf Verschiedenheiten, von 
denen die rechtlich und wirthschaftlich hervortretendste ist: Die 
Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Capitalgesellschaft 
mit dem entsprechend geschlossener Mitgliederzahl, während 
die Genossenschaft eine Personalgesellschaft ist ohne feste 
Capital-Grundlage bei nicht geschlossener Mitgliederzahl. 
Auf dieses letztere Moment muss das grösste Gewicht gelegt 
werden, denn aus ihm erklärt sich hauptsächlich die Geschichte 
der deutschen Genossenschaftsgesetzgebung, welche sich ganz 
wesentlich von der der anderen Länder unterscheidet. Nach den 
meisten ausländischen Gesetzen ist die Genossenschaft mehr 
oder minder Capitalgesellschaft, was am deutlichsten in der Be- 
zeichnung des französischen Gesetzes zum Ausdruck kommt: 
sur les societes a capital variable — das veränderliche Capital ist 
der springende Punkt. Eine Ausnahme macht das dem deutschen 
.
	        
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