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Stärker war der Widerstand in zwei Schurze’s Verbande fern-
stehenden Consumvereinsverbänden. Iın Königreich Sachsen waren
1867 und 1868 unter BrBer’s Leitung, der damals noch nicht
zur Socialdemokratie gehörte, sehr zahlreich Arbeiterconsum-
vereine entstanden; diese beschlossen auf einem von 56 Vereinen
beschickten Vereinstage mit 55 gegen eine Stimme, dass die
Solidarhaft zu verwerfen sei. Anders lagen die Verhältnisse im
Verbande ‚Deutscher Consumvereine“, der durch Dr. Preirrer-
Stuttgart 1867 in Concurrenz mit SchuLze's Verband gegründet
war; ın Süddeutschland waren fast alle Consumvereine in Folge
von Preirrer’s Buch über die Consumvereine als reine Marken-
vereine entstanden, und diesen Consumvereinen, die fast gar kein
Betriebscapital brauchten, war die unbeschränkte Haftpflicht, wie
sie damals in Norddeutschland bestand, allerdings recht un-
bequem. Auf einem Verbandstage dieser Vereine, von denen es
überhaupt zweifelhaft ist, ob sie nach ihrem Geschäftsbetriebe
befugt sind, sich unter das Genossenschaftsgesetz zu stellen 't),
erklärte man sich auf einem Verbandstage im Jahre 1869 zu Augs-
burg '?) mit 16 gegen eine Stimme gegen die unbeschränkte Haft.
Die übrigen Genossenschaften im deutschen Reich befanden
sich in Betreff der Haftpflicht im Einverständniss mit SCHULZE,
— sie wollten an der unbeschränkten Haftpflicht als der ausschliess-
lich für Genossenschaften zulässigen, durch die Gesetzgebung festge-
haltensehen. Auch unter den süddeutschen Consumvereinen war man
durchaus nicht einmüthig in der Verwerfung der unbeschränkten
Haftpflicht. So gab z. B. der Vorstand des Karlsrulier Consum-
vereins am 4. Februar 1869 auf die Anfrage'!®), welche Schritte
Streit über die Solidarhaft gewesen sei, dass die Mitglieder, welche selbst Ge-
nossenschaften angehörten, alle die Solidarhaft für unerlässlich erklärt hätten.
14) Vgl. hierüber SArwey a. a. O. S. 143. Parısıus und URÜGER, Ge-
nossenschaftsgesetz S. 11.
15) Herz, Die Novellen und Anträge 8. 136.
16) Gestellt auf Grund der erwähnten Verhandlungen auf dem Vereins-
tage zu Augsburg.