Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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er als Vorort der badischen Consumvereine zum Erlass eines 
badischen Genossenschaftsgesetzes gethan habe, die Erklärung 
ab!”), dass die Verwaltung des Vereins ‚es für ebenso bedenklich 
als fruchtlos“* halte, ‚um ein Genossenschaftsgesetz, welches in 
wesentlichen Punkten von dem norddeutschen Bundesgesetz ab- 
weicht, zu petitioniren...., theils glauben wir zu wissen, dass 
wenigstens in den Kreisen, in welchen der Gesetzentwurf vor- 
bereitet wird, an der solidarischen Haftbarkeit als dem Momente, 
welches die Erwerbs- und Wirthschaftsgenossenschaften überhaupt 
erst zu einer neuen und eigenartigen Form der Erwerbsgesellschaft 
macht, mit grosser Zähigkeit festgehalten werden dürfte; anderer- 
seits scheint uns die Uebereinstimmung des für Baden zu er- 
lassenden Gesetzes mit dem norddeutschen, wenigstens in allen 
wesentlichen Punkten, viel richtiger, als die Beseitigung einer 
Bestimmung, die wenn sie wirklich nichts nützt, doch wenigstens 
in keiner Beziehung schädlich sein kann, wie die württem- 
bergische Eingabe zu deduciren bemüht ist.“ 
Im Jahre 1869 hielten die dem Allgemeinen Deutschen Ge- 
nossenschaftsverbande angehörigen Consumvereine zu Magdeburg 
einen Vereinstag ab, wo ScHULZE die Zustimmung zu seinen Aus- 
führungen fand, dass die Solidarhaft als solche nicht die Mit- 
glieder der Consumvereine gefährde, dass diese Vereine aber grosse 
Vortheile erreichten, wenn sie sich unter das Genossenschafts- 
gesetz stellten. 
So waren die Ansichten unter den ÜConsumvereinen zum 
mindesten getheilt und wo für die Zulassung der beschränkten Haft- 
pflicht eingetreten wurde, da waren ausschliesslich Rücksichten auf 
eine weitere Ausbreitung der Consumvereine massgebend '). 
17) Mitgetheilt in dem Organ des Verbandes deutscher Consumvereine 
„der Consumverein* 1869 Nr. 1. 
18) EuGEn RicHTER, „Die Consumvereine“* Berlin 1867. SONNEMANN in 
der Zeitschrift „Die Arbeit“ 1866, der soweit ging den von der preussischen 
Regierung vorgelegten Gesetzentwurf wegen der Solidarhaft für unannehmbar
	        
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