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Aufsätze,
Die Privatrechtstitel im öffentlichen Recht.
Von
Dr. FRIEDRICH TEZNER, Privatdocenten an der Wiener Universität.
(Schluss.)
c. Die öffentlichrechtlichen Ansprüche.
Ein sehr weites Gebiet für die Erörterung von Rechtsbegriffen,
welche zunächst auf dem Gebiete des Privatrechts sich herausge-
bildet haben, eröffnen die publicistischen Ansprüche, namentlich
jene, welche auf sachliche Leistungen gerichtet sind. Die Ent-
scheidung des deutschen Reichgerichts, Bd. XXII, S.288: „Ver-
mögensrechtliche Ansprüche gehören begriffsmässig (!) in das Ge-
biet des Privatrechts“, ist nur dann haltbar, wenn man ihr die
Deutung gibt, dass, auch publicistische auf Sachleistungen gerich-
tete Ansprüche sehr häufig in letzter Linie auf die Vornahme
privatrechtlicher Rechtsgeschäfte gerichtet sind, namentlich auf
Eigenthumstradition.
Rechtliche Möglichkeit. Soweit öffentlichrechtliche Ansprüche
durch Parteiendisposition begründet oder mitbegründet werden,
wird auch hier für die Wirksamkeit der durch freien Willen
begründeten Verpflichtung rechtliche und physische Möglichkeit,
Erlaubtheit der übernommenen Leistung gefordert werden müssen.
Die Frage, innerhalb welcher Grenzen öffentliche Pflichten durch
Archiv für Öffentliches Recht. IX. 4. 33