Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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käme in Betracht die Verpachtung der Steuerhebung. Bei Grenz- 
veränderungen von Gemeinden wird, wenn keine andere Regelung 
stattfindet, jede Gemeinde in alle concreten hoheitlichen Ansprüche 
der anderen succediren, welche in einem rechtlichen Zusammen- 
hang mit dem neu hinzugekommenen Territorium stehen. Der 
praktisch häufigste Fall der Uebertragung hoheitlicher Ansprüche 
ist der, wo öffentliche Anstalten, zu deren Gunsten öffentliche 
Beitragspflichten bestehen, aus der Verwaltung eines öffentlichen 
Verbands in die eines andern übergehen. So behandeln die Ent- 
scheidungen HyE Nr. 4 und 24 einen Rechtsfall, der sich ergeben 
hatte aus der Uebernahme des Laibacher Krankenhauses durch das 
Kronland, mit allen Rechten und Pflichten, also auch mit den 
Ansprüchen auf die Beitragsleistung der Stadt Laibach für die zu 
dieser Gemeinde zuständigen Kranken. Nr. 1434 BUuDwInskI 
erzählt von der Uebergabe der Brückenmauth mit allen Rechten 
und Pflichten von der Obrigkeit an die Kumrowitzer Strassen- 
concurrenz. Publicistische Ansprüche Einzelner, bei deren Ent- 
stehung die persönliche Qualification der Anspruchsberechtigten 
keine Rolle spielt und für deren Ausübung nicht persönlicher 
Willen des Berechtigten gefordert wird, werden, von entgegen- 
gesetzten Bestimmungen abgesehen, als übertragbar behandelt 
werden müssen. So ist übertragbar der Anspruch auf Ausfertigung 
eines Erfindungspatentes. 
Erfüllung. Leistung des Geschuldeten, in der Absicht 
zu erfüllen, hebt die öffentliche Abgabenpflicht auf. Darum ist 
Zahlung mit Protest unter Berufung auf eingebrachte Beschwerde 
nicht Erfüllung, sondern hat nur die Bedeutung der Leistung 
pfandrechtlicher Sicherstellung zur Vermeidung der Execution. 
Mangelt es bei dem Bestande mehrerer vermögensrechtlicher öf- 
fentlicher Leistungspflichten, welche bei derselben Hebestelle zu 
erfüllen sind, an der Bestimmung des leistenden Schuldners, wie 
die Leistung abgerechnet werden solle, so gelangen die privat- 
rechtlichen Normen über die in einem solchen Falle vorzunehmende
	        
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