Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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Condictio causa data causa non secuta liegt vor, wenn Je- 
mand eine von ihm geforderte öffentlich-rechtliche Leistung mit 
Protest vollzogen hat und das Geleistete zurückfordert (Hy 
No. 24), da der Protest dahin zu deuten ist, dass das Gezahlte 
dem Staate nur im Falle endgiltiger Abweisung der eingebrachten 
Beschwerde zu verbleiben habe, dagegen im Falle der Vernich- 
tung des Hebeactes zurückzugeben sei. Auf einem argen Miss- 
verständniss des Begriffes der condictio indebiti beruht die Ent- 
scheidung Nr. 4201 Bupwınskı: Der galizische Landesschul- 
rath (staatliche Behörde) hatte eine öffentliche Leistung irr- 
thümlich dem Kronlande Galizien anstatt der Stadtgemeinde 
Krakau auferlegt, und das Kronland hatte die Leistung irr- 
thümlich erstattet. Nachträglich begehrte das Kronland, der 
Landesschulrath möge die Stadt Krakau zum Rückersatze ver- 
halten. Diesen Ersatzanspruch, welcher unzweifelhaft aus einer 
durch Irrthum herbeigeführten in rem versio floss, fasste der 
österr. Verwaltungsgerichtshof als condictio indebiti auf, unge- 
achtet die Leistung von dem Lande nicht an die Stadt Krakau be- 
hufs Tilgung einer als bestehend angenommenen Forderung der- 
‘selben gemacht worden war, sondern vielmehr eine Liberirung der 
Stadt von einer ihr obliegenden Verbindlichkeit herbeigeführt 
hatte. Auf einer Erweiterung des Begriffs der condictio indebiti 
beruht jedenfalls auch die bereits citirte Entscheidung Nr. 21 
Bd. XIII JEBENs und MEYEREN. Hier wurde als condictio indebiti 
betrachtet der Anspruch eines ausserhalb eines öffentlichen 
societätsrechtlichen Verbands Stehenden an einen Verbandsgenossen 
auf Rückerstattung dessen, was er an diesen letzteren in Folge 
der irrthümlichen Annahme, er sei beitragspflichtig, geleistet hatte. 
In Wahrheit bezog sich dieser Irrthum nicht darauf, dass eine 
Schuld gegenüber dem Empfänger bestehe, sondern ruhte auf 
der Annahme, dass der Leistende gemeinsam mit dem Empfänger 
eine öffentliche Verbindlichkeit zu erfüllen habe. Auch hier 
liegt die Annahme einer Verwandtschaft mit einer durch Irrthum,
	        
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