Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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Schweiz und Italien trägt das Datum des 19. April 1892; un- 
bestritten ist, dass in diesem Zeitpunkte die Entrichtung der 
italienischen Zollgebühren durch Papiergeld gestattet war und 
dass anderseits italienische Banknoten unter Pari standen, der 
Durchschnittskurs, zu welchem Banknoten notirt wurden, betrug 
zu der fraglichen Zeit 96. Auf diese beiden Thatsachen gestützt 
hat der Bundesrath der Schweiz gegen den Erlass des genannten 
Dekrets Verwahrung eingelegt. Derselbe stützt sich darauf, dass 
die beiden ebengenannten Thatsachen, Zulässigkeit der Zahlung 
der Zollgebühren durch italienisches Papiergeld und Entwerthung 
dieses, zu den Voraussetzungen für den Abschluss des Vertrags 
gehört hatten und dieserhalb ihre Abänderung auf dem Wege 
einseitiger Kundgebung ausgeschlossen sei. Den seitens des 
schweizerischen Bundesrathes für den Abschluss der Verhand- 
lungen bevollmächtigten Beamten war der entwerthete Stand der 
italienischen Banknoten bekannt, sie rechneten mit demselben bei 
der Feststellung der einzelnen Zollsätze und bewilligten für 
manche Artikel die geforderten Sätze nur um desswillen, weil sie 
wussten, dass die Gebühren mittelst des entwertheten Papiers 
bezahlt werden konnten; auch die Bundesversammlung rechnete 
hiermit und sie hätte den Vertrag nicht genehmigt, wenn die 
italienische Regierung die Forderung der Bezahlung der Zoll- 
gebühren in Metallgeld gestellt hätte. Dies im Wesentlichen der 
Standpunkt der Schweiz, welche sich entschlossen hat, von der 
in dem Vertrage enthaltenen Schiedsgerichtsklausel Gebrauch 
machend, die Streitfrage durch ein Schiedsgericht entscheiden zu 
lassen. Ob es hierzu kommt, ist jedoch in dem Augenblicke, in 
welchem wir dies schreiben, noch fraglich, da es, wegen des 
Interesses, das fast alle europäischen Staaten an dem Ausgange 
der Sache besitzen, recht schwierig ist, sich über ein unparteiisches 
und nicht interessirtes Gericht zu einigen!). In rechtlicher Hin- 
2) Nach den neuesten Mittheilungen lehnt Italien die schiedsgerichtliche 
Entscheidung ab. 
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