Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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Daraus folgt, dass die zur Zeit des Vertragsschlusses bestehenden 
Währungsverhältnisse wesentliche Voraussetzungen des Vertrags 
selbst sind und ihre Aenderung im Wege autonomer Anordnung 
des einen Theiles den andern Theil nicht berühren kann. Die 
entgegengesetzte Ansicht verstösst gegen die Grundlagen des 
völkerrechtlichen Vertragsrechts, sie steht mit dem Zweck der 
Zoll- und Handelsveriräge direkt im Widerspruch. Ist es der 
Zweck dieser, für eine Reihe von Jahren die Gebühren festzu- 
setzen, deren Bezahlung die Bedingung für die Waareneinfuhr 
bildet, so wird die Erreichung desselben unmöglich gemacht, wenn 
während der Vertragsdauer der eine oder andere Staat das Recht 
in Anspruch nimmt, die Art und Weise der Bezahlung jener in 
einer Weise zu regeln, welche die Höhe der Gebühren selbst 
betrifft; auf diese Weise kann sich ein Staat höhere Zolleinnahmen 
verschaffen, als ihm auf Grund des Vertrags zustehen. Zur Ver- 
theidigung der entgegengesetzten Meinung kann man sich nicht 
auf die Autonomie berufen, welche den Staaten gestattet, ihre 
Währungsverhältnisse nach ihrem Gutdünken zu regeln; diese 
Autonomie hat durch den Abschluss eines Zollvertrages eine zeit- 
weilige Bindung und Einschränkung erfahren, welche es nicht 
möglich macht, die etwa für nothwendig erachtete Aenderung der 
Währung auch gegenüber den Angehörigen eines Staates zur An- 
wendung zu bringen, welcher auf der Basis der vormals bestan- 
denen Währungsverhältnisse einen Vertrag abgeschlossen hat. 
Allerdings muss zugegeben werden, dass die hier vertretene Ansicht 
für Staaten mit schlechten und schwankenden Valuten zu erheb- 
lichen Unannehmlichkeiten führen kann, für sie können die verein- 
barten Zölle in Folge der Valutaschwankung thatsächlich niedriger 
werden; Italien liefert hierfür ein lehrreiches Beispiel. Seit Ab- 
schluss der Zollverträge von 1892 ist die Entwerthung des italieni- 
schen Papiergeldes noch grösser geworden, so dass die Impor- 
teure, wenn sie die Gebühren mit Papiergeld ohne Aufgeld zahlen 
dürften, thatsächlich zu niedrigeren Sätzen einführen würden, als
	        
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