Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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sie in den Verträgen festgesetzt sind. Indessen kann die Rück- 
sicht hierauf nicht die Modifikation der aus der Beachtuug der 
Grundsätze des Vertragsrechts sich ergebenden Auffassung recht- 
fertigen, sie kann für Staaten mit schwankender Valuta nur ein 
Anlass sein, in die Zoll- und Handelsverträge auch eine Bestim- 
mung über das der Zahlung der Gebühren zu Grund zu legende 
Werthverhältniss zwischen den in den Vertragsstaaten bestehen- 
den Währungen aufzunehmen.
	        
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