— 581 —
S. U.-V.-G.)!9%). Jedes Schiedsgericht besteht aus einem stän-
digen Vorsitzenden (aus der Zahl der öffentlichen Beamten von
der Centralbehörde ernannt) und vier Beisitzern. Zwei Beisitzer
wählt die Berufsgenossenschaft, die beiden anderen werden nach
näherer Bestimmung des Regulativs vom 23. Juni 1887 ($& 43
U.-V.-G.) von den in $ 41 U.-V.-G. bezeichneten Vertretern der
Arbeiter aus der Zahl der in Genossenschaftsbetrieben beschäf-
tigten, organisirten Krankenkassen angehörenden Arbeitern (8 42)
gewählt. Ein beeidigter Protokollführer ist bei den Verhand-
lungen zuzuziehen. Die Beschlussfähigkeit des Schiedsgerichtes
und der Gültigkeit des ganzen Verfahrens hängt von der in
SS 50 Abs. 2 U.-V.-G., $ 45 L. U.-V.-G. vorgeschriebenen
gleichmässigen Theilnahme der, dem Laienelement entnommenen
Beisitzer ab. Sie setzt weiter Fortdauer der Voraussetzungen
für die Wählbarkeit (88 41, 42—44 U.-V.-G., 88 49, 51 L.-U.-V.-G.)
voraus. Der Vorsitzende und die Beisitzer werden beeidigt (& 1
V.-O. vom 2. Nov. 1885). Richter und Protokollführer sind
unter bestimmten Voraussetzungen von der Ausübung des Amtes
ausgeschlossen oder ablehnbar, wobei die Gründe der 88 4lfeg.
der Ö.-P.-O. massgebend ($ 3 V.-O.). Dem Vorsitzenden ist
eine umfassende Thätigkeit, die Leitung und Beaufsichtigung des
inneren Geschäftsgangs und des äusseren Geschäftsverkehrs, auch
die Vorbereitung des Verfahrens durch selbständige prozess-
leitende Handlungen, zugewiesen (8 2 V.-O.). Die auf Ordnung
und Fortgang des Verfahrens einwirkende Thätigkeit gestaltet
sich, ähnlich wie die richterliche Prozessleitung auf Grund der
Bestimmungen der 88 130—143 C.-P.-O. Die Einzelbestim-
mungen der V.-O. und O.-P.-O. angesehen, gehören zum Gebiete
der officiellen Prozessleitung: die Zurückweisung einer formell
unzulässigen Berufung (8 6), das Einfordern von Vorverhand-
lungen ($ 7), alle vorbereitenden Handlungen, die Festsetzung
der Frist zur Erklärung auf Klage ($ 8), die Anberaumung sowie
Verlegung und Vertagung von Terminen (88 10, 11), die An-
10%) Die. letzte Zusammenstellung der Schiedsgerichtssitze s. A.N. 1891.
S. 804 flg.
11) S. ZELLER, L. c. S. 34—36. Handbuch der Unfallvers. S. 711, 712.