Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

— 581 — 
S. U.-V.-G.)!9%). Jedes Schiedsgericht besteht aus einem stän- 
digen Vorsitzenden (aus der Zahl der öffentlichen Beamten von 
der Centralbehörde ernannt) und vier Beisitzern. Zwei Beisitzer 
wählt die Berufsgenossenschaft, die beiden anderen werden nach 
näherer Bestimmung des Regulativs vom 23. Juni 1887 ($& 43 
U.-V.-G.) von den in $ 41 U.-V.-G. bezeichneten Vertretern der 
Arbeiter aus der Zahl der in Genossenschaftsbetrieben beschäf- 
tigten, organisirten Krankenkassen angehörenden Arbeitern (8 42) 
gewählt. Ein beeidigter Protokollführer ist bei den Verhand- 
lungen zuzuziehen. Die Beschlussfähigkeit des Schiedsgerichtes 
und der Gültigkeit des ganzen Verfahrens hängt von der in 
SS 50 Abs. 2 U.-V.-G., $ 45 L. U.-V.-G. vorgeschriebenen 
gleichmässigen Theilnahme der, dem Laienelement entnommenen 
Beisitzer ab. Sie setzt weiter Fortdauer der Voraussetzungen 
für die Wählbarkeit (88 41, 42—44 U.-V.-G., 88 49, 51 L.-U.-V.-G.) 
voraus. Der Vorsitzende und die Beisitzer werden beeidigt (& 1 
V.-O. vom 2. Nov. 1885). Richter und Protokollführer sind 
unter bestimmten Voraussetzungen von der Ausübung des Amtes 
ausgeschlossen oder ablehnbar, wobei die Gründe der 88 4lfeg. 
der Ö.-P.-O. massgebend ($ 3 V.-O.). Dem Vorsitzenden ist 
eine umfassende Thätigkeit, die Leitung und Beaufsichtigung des 
inneren Geschäftsgangs und des äusseren Geschäftsverkehrs, auch 
die Vorbereitung des Verfahrens durch selbständige prozess- 
leitende Handlungen, zugewiesen (8 2 V.-O.). Die auf Ordnung 
und Fortgang des Verfahrens einwirkende Thätigkeit gestaltet 
sich, ähnlich wie die richterliche Prozessleitung auf Grund der 
Bestimmungen der 88 130—143 C.-P.-O. Die Einzelbestim- 
mungen der V.-O. und O.-P.-O. angesehen, gehören zum Gebiete 
der officiellen Prozessleitung: die Zurückweisung einer formell 
unzulässigen Berufung (8 6), das Einfordern von Vorverhand- 
lungen ($ 7), alle vorbereitenden Handlungen, die Festsetzung 
der Frist zur Erklärung auf Klage ($ 8), die Anberaumung sowie 
Verlegung und Vertagung von Terminen (88 10, 11), die An- 
10%) Die. letzte Zusammenstellung der Schiedsgerichtssitze s. A.N. 1891. 
S. 804 flg. 
11) S. ZELLER, L. c. S. 34—36. Handbuch der Unfallvers. S. 711, 712.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.