Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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punkte ist Zubehör der Entscheidung in der Hauptsache, deshalb 
nur mit dieser zusammen anfechtbar. 
Die Abstimmung richtet sich nach $& 18, 20 V.-O. Zuerst 
stimmt der Berichterstatter, die Beisitzer nach dem Dienstalter 
bezw. Lebensalter, zuletzt der Vorsitzende. Dieser verkündet in 
öffentlicher Sitzung den Beschluss, die Entscheidungen durch Ver- 
lesen der Entscheidungsformel?)). Wird die Verkündigung der 
Gründe für angemessen gehalten, so erfolgt sie durch Verlesen 
und mündliche Mittheilung des wesentlichen Inhalts. Die Erforder- 
nisse des Urtheils regelt entsprechend den Vorschriften der ©.-P.-O. 
8 22, 23, 24 V.-O. Wenn auch nicht ausdrücklich getrennte 
Darstellung des Thatbestandes und Entwickelung der für die Ent- 
scheidung leitenden Gesichtspunkte verlangt wird, so müssen doch 
jene beiden Gruppen auch im Schiedsgerichtsurtheil enthalten sein. 
Die Parteien sollen erfahren, wie das Schiedsgericht das beider- 
seitige Vorbringen auffasst, welche Thatsachen es als unstreitig, 
welche es als erwiesen angesehen, für welche es den Beweis ver- 
misst?®), Die Urschrift vollziehen Beisitzer und Vorsitzender, die 
den Parteien zuzustellende Urtheilsausfertigung (die Schlussformel 
s. 8 23) unterzeichnet der Vorsitzende Namens des Schiedsgerichtes. 
Die Zustellung erfolgt ohne Hinweis auf den zulässigen Rekurs 
an das Reichsversicherungsamt?®). Die Vollstreckung der Ent- 
scheidung gegen die verpflichtete Berufsgenossenschaft geschieht 
im Aufsichtswege durch das zuständige Versicherungsamt®’), Am 
Schlusse eines jeden Jahres reicht der Vorsitzende dem Reichs- 
bezw. Landesversicherungsamt einen Geschäftsbericht ein®!). 
5. Die Rechtsmittel gegen Entscheidungen und 
Verfügungen der Schiedsgerichte. 
a) Die Beschwerde richtet sich gegen Art und Form des 
Geschäftsbetriebes der Schiedsgerichte und geht an das aufsichts- 
22) S. ZELLER 8. 57 Abs. 2. 
2?) S. ZELLER, L. c. 8.58 Abs. 4. 
») S. Pınory S. 662. 
°1) Ueber Form und Inhalt des bis zum 20. Jan. einzureichenden Ge- 
schäftsberichts d. A. R, 1886 S. 178 fig., das Formular s. ZeLLer, Beil. 7 
S. 91.
	        
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