Full text: Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

— 632 — 
Sitzung vom Januar 1895 durch Stimmzettel der anwesenden 
Mitglieder nach Stimmenmehrheit gewählt. Die Preisrichter be- 
schliessen nach Stimmenmehrheit. 
III. Die Verkündigung des Beschlusses der Preisrichter und 
des Verfassers der gekrönten Preisschrift erfolgt in der Sitzung 
vom Oktober 1895. 
IV. Der Ehrenpreis für die gekrönte Preisschrift beträgt 
fünfzehnhundert Mark. 
Die Einhändigung des Preises aus der Kasse der Juristi- 
schen Gesellschaft erfolgt, nachdem der Verfasser ein gedrucktes 
Exemplar der Arbeit an die Gesellschaft eingereicht hat. Er- 
klärt jedoch der Verfasser vor Rückgabe des Manuskriptes, dass 
er das Verlagsrecht an der Arbeit der Juristischen Gesellschaft 
überlasse, so erfolgt unmittelbar nach Abgabe dieser Erklärung 
die Einhändigung des Preises an denselben. 
Berlin, den ]1. Mai 1894. 
Der Vorstand der Juristischen Gesellschaft. 
Dr. R. Koch.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.