Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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Der Grund, aus welchem der Beginn der Bahneinheit so weit 
hinausgeschoben wird (dass nämlich die Wiederveräusserbarkeit 
entbehrlicher Grundstücke länger erhalten bleibe), befriedigt nicht. 
Denn bei Kleinbahnen, welche auf Strassenland bauen, wird es 
zu Grundveräusserungen nur höchst selten kommen. Wegen et- 
waiger Ausnahmen die Geldbeschaffung zu erschweren oder zu 
vereiteln, ist nicht berechtigt. Man darf weit eher der Bahn- 
aufsichtsbehörde vertrauen, dass sie etwa nothwendige Veräusse- 
rungen durch Ausstellung des Unschädlichkeitsattestes ermöglichen 
wird, wodurch übereilte Ankäufe wieder gut zu machen sind. 
Würde thatsächlich mit der Geldbeschaffung bis nach Be- 
triebseröffnung zu warten sein, so wäre darin eine Schlechter- 
stellung gegen jetzt zu erkennen. Denn heut können Bahnunter- 
nehmer Grundstücke ohne Anzahlung erwerben, indem der Kauf- 
preis eingetragen wird. Geht jedoch mit dem Augenblicke, wo 
das Grundstück Zubehör der Bahneinheit wird, die Macht ver- 
loren, das Pfandrecht am Grundstücke selbständig weiter zu 
verfolgen, so sind Kaufgelderstundungen kaum noch zu erwarten. 
V. 
Die Bahnpfandschuld® ist eine solche, für welche mit der 
Bahneinheit Sicherheit zur Hypothek oder Grundschuld bestellt 
wird ($ 19). Das grundlegende Rechtsgeschäft braucht nicht Dar- 
lehn, kann vielmehr auch Kauf sein. Sie bedarf der grundbuch- 
lichen Eintragung und darf auf Namen oder auf Inhaber ($$ 21, 
24) ausgestellt werden. Sie wirkt je nachdem, ob nur die Bahn- 
einheit oder neben derselben noch der Unternehmer persönlich 
haftet, gleich einer Grundschuld oder Hypothek. Solange es zur 
Eintragung nicht gekommen, besteht noch kein Pfandrecht. Die 
Schuldurkunde darf jedoch schon vor Entstehung der Bahneinheit 
und Anlegung des Grundbuchblattes rechtsgiltig verlautbart wer- 
den ($ 19). Für die Reihenfolge verschiedener Schuldbeträge ist 
der Eingang der Eintragungsbewilligung beim Grundbuchrichter 
ee Entw. 1879 8$ 12—24; 1880 85 12—24 sprechen von Eisenbahn- 
schulden und Eisenbahnschuldbriefen.
	        
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