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Gottfried Schmitt, Reichsgesetz betreffend die Abzahlungs-
geschäfte vom 16. Mai 1894. Beck’sche Verlagsbuchhandlung,
München 1894.
Das Werkchen giebt in einer umfangreichen Einleitung eine Darstellung
der Kriterien des Abzahlungsgeschäftes, insbesondere der dem letzteren üb-
lichen Nebenabreden, wie Eigenthumsvorbehalt, Rücktrittsvorbehalt, Ver-
wirkungsklausel, Fälligkeitsklausel u. s. w. Im Anschluss hieran wird eine
eingehende Schilderung der parlamentarischen Behandlung und Berathung
der beiden dem Reichstage vorgelegten Entwürfe über die Abzahlungs-
geschäfte gegeben. Die zweite Hälfte des Buches füllt der gründliche Com-
mentar der einzelnen Gesetzesparagraphen aus, welcher auf die Motive des
Gesetzes, parlamentarischen Debatten und allgemeine Rechtsgrundsätze ba-
eirt ist. S. Frank.
Emil Sehling, Die Gesetzgebung des Deutschen Reiches auf dem
Gebiete des bürgerlichen undsocialenRechtes. Veit& Comp,,
Leipzig 1894.
Das vorliegende Werk ist die zweite, äusserlich sich stattlich prüsen-
tirende Auflage des vom Verfasser im Jahre 1888 unter dem Titel „Samm-
lung der Reichsgesetze civilrechtlichen Inhalts“ erschienenen Buches. Der
Zweck, die kleineren Reichscivilgesetze und die socialen Rechtsschöpfungen
gesammelt in chronologischer Reihenfolge zu bieten, ist auch für die zweite
Auflage, welche den Zeitraum von 1867—1893 umfasst, der gleiche geblieben.
Man könnte das Sentme’sche Werk die gesetzestextliche Unterlage zu
ManpryY's System „Der civilrechtliche Inhalt der Reichsgesetze“ nennen.
Besonders hohen Werth hat das Werk für die Studierenden. Einmal bietet
es in müheloser und billiger Weise die weniger umfangreichen, aber trotz-
dem sehr wichtigen Reichsgesetze, welche gerade ein Studierender nur mit
grosser Mühe, grossem Zeitverlust und hohen Kosten sich verschaffen könnte,
Zweitens ist es als eine Förderung und Vertiefung des akademischen Vor-
trages anzusehen, wenn der Studierende den Gesetzestext der im Vortrage
behandelten Materie vor sich liegen hat und sofort durchzulesen vermag.
Ferner ist ein Vortheil des Buches, dass dasselbe die deutsche Socialgesetz-
gebung, welche auch für den Studierenden immer mehr an praktischer Wich-
tigkeit gewinnt, ausführlich berücksichtigt. S. Frank.
Schenkel, Karl Dr., Geli. Oberregierungsrath (Ministerialdirektor) im Grossh.
Bad. Ministerium des Innern, Die deutsche Gewerbeordnung
nebst Vollzugsvorschriften, erläutert. Zweite Auflage, I. Bd.,
Karlsruhe u. Tauberbischofsheim, Verlag v.J. Lang, 1892, V u.494 S,,
8°; II. Bd., Karlsruhe, Verlag v. J. Lang, 1894, XII u. 816 S., 8°,
sowie Badische Vollzugsvorschriften z. deutschen Gewerbe-
ordnung, Anhang zur erläuternden Ausgabe der Gewerbeordnung,
ebenda, 1894, III u. 277 8., 8°.