— 17 —
Nachdem die zweite Auflage des ersten Bandes von ScHENKEL's
(Gewerbeordnung schon 1892 erschienen war, ist jetzt auch der zweite
Band des Werkes in zweiter Auflage erschienen und zugleich damit als
ein Anhang zum ganzen Werke ein Band „badischer Vollzugsvor-
schriften“. Wenn auch der Commentar in erster Reihe sich als eine Er-
läuterung der Gewerbeordnung für Baden darstellt, so dürfte er gleichfalls
für die Benützung im übrigen Deutschland gute Dienste leisten, zumal der
Verfasser für die uns vorliegende zweite Auflage auch die für Preussen
und die anderen grösseren Bundesstaaten vorhandenen Materialien heran-
gezogen und die Entscheidungen der Behörden und Gerichte in reichem
Masse verwerthet hat. Der erste Band verbreitet sich nach einer kurzen
Einleitung über die Entstehung der Gewerbeordnung u. s. w. über die ersten
vier Titel der Gewerbeordnung, im zweiten Band werden die übrigen Titel
des Gesetzes commentirt, woran im selben Band sich anhangsweise viele mit
der Gewerbeordnung zusammenhängende Auszüge aus den die Gewerbeord-
nung in Theilen des Reichsgebiets einführenden und abändernden Reichs-
gesetzen, ferner Ausführungsvorschriften der Reichsorgane zur Gewerbeord-
nung u.s. w. und endlich ein Abdruck des Reichsgesetzes über die Gewerbe-
gerichte anschliessen. Bei Veröffentlichung des ersten Bandes war
beabsichtigt, den zweiten Band erst dann herauszugeben, bis die bundes-
räthlichen Ausnahmebestimmungen über die Sonntagsbeschäftigung in den
industriellen Betrieben erschienen wären. Da sich aber die Veröffentlichung
dieser Vorschriften wohl noch bis Ende des Jahres 1894 verschieben wird,
so übergab der Verfasser, und wohl mit Recht, den zweiten Band schon
jetzt dem Buchhandel, zumal es immer misslich ist, wenn die mehreren
Bände eines Werkes nicht zu gleicher Zeit, sondern in verschiedenen Zeiten
herausgegeben werden, indem hierdurch leicht der einheitlichen Bearbeitung
Eintrag geschieht. Der Verfasser beabsichtigt, die angegebenen bundesräthlichen
Bestimmungen später in einer Nachtragslieferung zusammenzustellen. Der
beschränkte Raum gestattet mir hier nicht, im Einzelnen auf die Ausfüh-
rungen des Verfassers einzugehen, dieselben sind durchweg erschöpfend und
behandeln den Stoff in wissenschaftlicher und zugleich praktischer Richtung,
- weshalb sie dem Theoretiker und Praktiker gleich willkommen sein dürften.
Ich verweise, um nur Etwas aus dem reichen Inhalte des Werkes hervor-
zuheben, insbesondere auf die Commentierung des VII. Titels, woselbst die
z. Zt. so grosses Interesse bietende Materie der „Sonntagsarbeit“ in
wirklich überraschender Wissenschaftlichkeit und Klarheit behandelt wird.
Die Sprache des Verfassers, in welcher er seine Darlegungen gibt, ist derart
verständlich und klar, dass auch der Laie in der Lage sein dürfte, von dem
Werke ausgiebigen Gebrauch zu machen.
Wir fassen unser Urtheil über die zweite Auflage von SCHENKEL's
Gewerbeordnung folgendermassen zusammen: Das Werk, wie es uns jetzt in
zweiter Auflage vorliegt, ist zu den „besten“ Arbeiten im Gebiete der