Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

Aufsätze, 
Verfassungsänderung während der Regentschaft 
nach bayerischem Staatsrechte unter Berücksichti- 
gung des in den übrigen deutschen Staaten 
. geltenden Rechts. 
Von 
GOTTFRIED STÖLZLE, Rechtsanwalt in Kempten. 
  
1. Kapitel. 
Behandlung der Frage in der Literatur. 
Die Frage, ob während der Dauer einer Regentschaft eine 
Abänderung der Verfassung zulässig sei, wurde zum ersten Male 
einer eingehenderen Darstellung gewürdigt in der im Jahre 1830 
erschienenen Schrift von Dr. ZöprL „Die Regierungsvormund- 
schaft im Verhältniss zur Landesverfassung*. 
Anlass zu dieser Abhandlung gab der zwischen dem Herzog 
Karl von Braunschweig-Lüneburg und seinen Ständen entbrannte 
Streit über die Rechtsbeständigkeit der von seinem Regierungs- 
vormunde, dem König Georg IV. von Grossbrittannien für das 
Herzogthum Braunschweig erlassenen erneuten Landschaftsordnung 
vom 25. April 1820. 
Als Herzog Karl nach erreichter Grossjährigkeit den braun- 
schweigischen Thron bestieg, zögerte er zuerst mit der An- 
erkennung der erneuten Landschaftsordnung und beantragte bei 
der deutschen Bundesversammlung, dieselbe für unverbindlich zu 
erklären. 
‚Archiv für öffentliches Recht. X. ı. 1
	        
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