INHALT.
Aufsätze. Seite
E. ScHusTer, Die englische Erbschaftssteuerreform . . . 141
R. NiıckLas, Die Geltendmachung des Placet nach bayerischem Ver-
fassungsrecht*) . . . een. 181
Bozı, Zur Kritik des Gerichtsverfassungsgesetzes 0. ..0..219
JELLER, Das Vereins- und Versammlungsrecht in Deutschland 20.239
*, Berichtigung.
S. 194, Z.9 von unten ist der Satz: „Es ist bereits — zu qualifiziren
ist“ dahin zu ändern: „Wie sich schon aus den folgenden Worten des Ano-
nymus, aus der Gleichstellung mit der dem Fürsten gegenüber der Kirche
obliegenden Schutzpflicht, ergibt, kann die vom Verfasser gemeinte Pflicht
nur als eine moralische qualifizirt werden.“
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"Strassburg i. E. Greifswald.
Professor Dr. P. Laband. Professor Dr. EW. Stoerk.
Freiburg i. B.
Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr.
Reden und Aunffäße
Dritte Folge
von
Gufan Bümelin,
+ Kanzler der Untverfität Tübingen.
Webft Profeflor Chr. Sigwarfs Gebädhfnisrede auf Guflav Rümelin.
8. 1894. M. 6.—. In Ganzleinwand gebunden M. 7.—.
Inhelt: Gebächtnisrede. I. Reden: Ueber die Temperamente 1881. — König Friedrich von
Württemberg und feine Beziehungen zur Landesuntverfität 1882. — Die Entftehungs-
gefchtichte Der Tübinger Antverfttätsverfaffung 1888. — Ueber bie Lefre vom Gertffen 1884.
— lieber die Arten und Stufen der Intelligenz 1886. — Weber bie Berechtigung der
Srembmwörter 1886. — Ueber die neuere deutfche Profa 1887. — Ueber den Begriff ber
Sefelfhaft und einer Gefellfchaftslehre 1888. — Ueber ben Zufall 1889. — H. Aufs
fäte: AYuftinus ‚Kerner 1862. — Der württembergtfche WollScharafter 1863. 1884. —