Aufsätze,
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Die englische Erbschaftssteuerreform.
Von
Dr. ERNST SCHUSTER, Barrister-at-Law in London.
1. Einleitung.
Das englische Finanzgesetz von 1894 hat die Erbschafts-
steuern in so weitgehender Weise erhöht und ausgedehnt, dass das-
selbe auch in anderen Ländern Erwähnung und Berücksichtigung
verdient.
Bei der komplizirten Natur des englischen Nachlass- und
Fideikommisswesens ist das erwähnte Gesetz nicht ohne ein-
gehende Erörterung über die Rechtsregeln und Gebräuche ver-
ständlich, welche auf diesem. Gebiete zur Anwendung kommen.
Ich beabsichtige daher in erster Linie über diese Rechts-
regeln und Gebräuche, insoweit sie für den Hauptgegenstand in
Betracht kommen eine. kurze Uebersicht zu geben.
II. Die Nachlassbehandlung.
Das englische Recht scheidet streng zwischen unbeweglicher
Habe (Real Property) und beweglicher Habe (Personal Property)!
! Streng genommen decken sich die deutschen Ausdrücke nicht in allen
Fällen mit den englischen; es ist aber nicht möglich, hier näher auf die
Unterscheidung einzugehen. Uebrigens haben ja auch die Ausdrücke „be-
wegliche und unbewegliche Habe“ keine scharf definirte Bedeutung.
Archiv für Öffentliches Recht. X. 2. 10