Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

Aufsätze, 
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Die englische Erbschaftssteuerreform. 
Von 
Dr. ERNST SCHUSTER, Barrister-at-Law in London. 
1. Einleitung. 
Das englische Finanzgesetz von 1894 hat die Erbschafts- 
steuern in so weitgehender Weise erhöht und ausgedehnt, dass das- 
selbe auch in anderen Ländern Erwähnung und Berücksichtigung 
verdient. 
Bei der komplizirten Natur des englischen Nachlass- und 
Fideikommisswesens ist das erwähnte Gesetz nicht ohne ein- 
gehende Erörterung über die Rechtsregeln und Gebräuche ver- 
ständlich, welche auf diesem. Gebiete zur Anwendung kommen. 
Ich beabsichtige daher in erster Linie über diese Rechts- 
regeln und Gebräuche, insoweit sie für den Hauptgegenstand in 
Betracht kommen eine. kurze Uebersicht zu geben. 
II. Die Nachlassbehandlung. 
Das englische Recht scheidet streng zwischen unbeweglicher 
Habe (Real Property) und beweglicher Habe (Personal Property)! 
! Streng genommen decken sich die deutschen Ausdrücke nicht in allen 
Fällen mit den englischen; es ist aber nicht möglich, hier näher auf die 
Unterscheidung einzugehen. Uebrigens haben ja auch die Ausdrücke „be- 
wegliche und unbewegliche Habe“ keine scharf definirte Bedeutung. 
Archiv für Öffentliches Recht. X. 2. 10
	        
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