Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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Uebertrag 6 !/. %% auf LT 40 000 = 2 600 
von dem Vermächtnissnehmer, auf 
den der unbewegliche Nachlass 
übergeht .. 6a’ „ „ 70000 = 4550 
von den Empfängern des Fidei- 
kommisskapitals . . . .». . 61% „ „ 41000 = 2665 
  
zusammen 6!» auf T151000 = 9815 
Anfallsteuern: 
Legacy Duty auf den beweg- 
  
lichen Nachlass . . . . ZT 20000 
abzüglich der Massensteuer. „ 1300 
6% auf T 18700 = L 1122 
Succession Duty auf den un- 
beweglichen Nachlass im 
  
Werthe von . . . . . ZT 70000 
abzüglich der Massensteuer . „ 4550 
6% auf T 65450 — TI 3927 
Succession Duty auf den An- 
fall aus dem Fideikommiss 
ist nicht zu zahlen, da der 
Empfänger ein Descendent 
des Stifters ist. 
(Gesammtbetrag der Steuern 
auf ein Vermögen von T 151000 = T 14 864 
E) Schätzung über das Erträgniss. 
Die fiskalischen Ergebnisse der früheren Steuern sind aus 
folgender Tabelle ersichtlich, wobei zu bemerken ist, dass 1889 
ein Drittel der Probate Duty und seitdem in jedem Jahr die 
Hälfte an die Kommunalbehörden bezahlt wurde und dass daher 
die betreffenden Beträge abgezogen werden müssen, um das Er- 
gebniss für die Staatskasse festzustellen:
	        
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