Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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(regen Progressivsteuern wird der Einwand erhoben, dass, 
wenn einmal der Grundsatz anerkannt ist, sich keine Grenzen fest- 
stellen lassen, aber derartige Argumente haben für praktische 
Politiker keine Bedeutung. Denn die Grenzen für jede Besteue- 
rung ergeben sich aus den im gegebenen Augenblick massgebenden 
Anschauungen und nicht aus logisch feststellbaren Regeln. 
Die neue Estate Duty geht von der Anschauung aus, dass 
die Ausgaben, welche der Staat für die nationale Sicherheit nach 
Innen und nach Aussen macht, am Meisten den Besitzenden zu 
Gute kommen und es daher gerecht ist, dass sie den Haupttheil 
tragen, dass aber das Quantum des Besitzes sich im Momente des 
Todes am Besten ermitteln lässt. Sie besteuert daher nicht die 
Erben, sondern den Erblasser. Die Besteuerung des Anfalls 
betrifft die Erben und dabei kann der Gesichtspunkt der Minder- 
besteuerung der Verwandten zur Geltung kommen. Die Beurthei- 
lung dieser Grundsätze hängt in letzter Linie von den Anschau- 
ungen ab, welche der Beurtheiler über die Aufgaben des Staats 
und der Volkswirthschaftspolitik hat, und kann daher in erspriess- 
licher Weise nur als Theil einer viel weitgehenderen Untersuchung 
unternommen werden. Aber wie sie auch ausfalle, die Wichtig- 
keit der Thatsache, dass diese’ Grundsätze von der Gesetzgebung 
des Vereinigten Königreichs anerkannt wurden und aller Voraus- 
sicht nach — wie dies bei derartigen Gesetzen zu geschehen pflegt 
— in vielen Thheilen des britischen Weltreichs ebenfalls in die Ge- 
setzgebung eindringen werden, kann auch für andere Länder eine 
weitgreifende Bedeutung haben.
	        
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