Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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weniger brauchbaren Elemente zuweise, während andere Richter 
ausschliesslich mit Civilsachen beschäftigt würden. Verantwortlich 
dafür wird das Präsidium gemacht, dessen Mitglieder regelmässig 
der Gefahr ausgesetzt seien, persönliche Wünsche sowie Rück- 
sichten auf ihnen nahestehende Kollegen allzusehr in Rechnung 
zu ziehen und auf’s Lebhafteste dabei interessirt seien, als Ge- 
nossen ihrer Arbeit möglichst ihnen sympathische Richter zu er- 
wählen. Auch diese Erwägungen sind nicht neu. Dass die Mit- 
glieder des Präsidiums leicht geneigt sein könnten, durch persön- 
liche Interessen sich leiten zu lassen, ist seitens der Regierungs- 
vertreter schon bei der Gesetzesberathung hervorgehoben?®. Dem- 
gegenüber mag man erwägen, ob bei der Justizverwaltung die 
Berücksichtigung anderer als sachlicher Momente absolut aus- 
geschlossen ist, jedenfalls aber sich damit bescheiden, dass, wenn 
es sich darum handelt, Hindernisse in ein Gesetz aufzunehmen, 
gewisse Schwierigkeiten und Unzuträglichkeiten nicht zu vermeiden 
sind; dass man aber über derartige geringe Nachtheile mit Rück- 
sicht auf die Wichtigkeit des Prinzips sich hinwegsetzen muss. 
Somit steht fest, dass ohne Gefährdung der Unabhängigkeit des 
Richterspruchs nimmermehr die Kammerzusammensetzung und 
Geschäftsvertheilung aus der Hand des Präsidiums ın die der 
Justizverwaltung übertragen werden kann. 
Der Vorsitzende kommt bei der Kammerbildung zunächst als 
Mitglied, als Richter in Betracht. Als solcher ist er gleichzeitig 
die Spitze des Kollegs und hat eine hervorragende Bedeutung in 
demselben, weil er die Verhandlung und Abstimmung leitet?* und 
dadurch auf die Instruktion der Sache einwirkt. Der Einfluss, 
den ein voreingenommener Vorsitzender durch einseitige Prozess- 
leitung auf die Entscheidung ausüben kann, ist im mündlichen 
Verfahren, wo häufig nur er und keiner der Beisitzer Kenntniss. 
von dem Inhalt der Akten hat, oft gar nicht zu redressiren. Die 
2 8,573, 801 a. a. O. 
885 127 C.-P.-O., 237 R.-St.-P.-O., 196 G.-V.-G.
	        
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