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zahlreichen Beschwerden der gewerblichen Kreise über das Marken-
schutzgesetz vom 30. Nov. 1874 und die Vorschläge zu seiner
Abänderung und Ergänzung auf folgende Hauptpunkte: 1) Die
Centralisirung des gesammten Zeichenwesens bei einer Be-
hörde, womit die Erweiterung der Zeichenberechtigung, des
subjektiven Zeichenrechts, im Zusammenhange steht. 2) Die
Einführung des Systems der amtlichen Prüfung aller
Zeichenanmeldungen an Stelle des bisherigen Systems der reinen
Anmeldung. 3) Eine zuverlässigere und ausgiebigere Ge-
staltung des Rechtsschutzes gegen die Nachahmung
der Waarenzeichen. 4) Die Ausdehnung des Rechtsschutzes
auch auf solche charakteristischen Bezeichnungen der Waaren:
welche, ohne in den Bereich der eigentlichen Marken zu fallen,
doch ähnliche Zwecke, wie diese verfolgen. Darunter fällt die
unredliche Nachahmung der als Merkmal der Waaren eines
bestimmten Geschäfts im Verkehr anerkannten Art der Aus-
stattung. 5) Bestrafung betrügerischer Angaben über
die Herkunft einer Waare. — Nach den vorstehenden Ge-
Reurme, Beitr. = Beiträge zur Reform des Rechtes der Geschäftszeichen.
Von Dr. W. Reue, Kaiserlicher Justizrath. Berlin, Karl Heymanns
Verlag. 189.
SCHULOFF — Das neue Österreichische Gesetz über den Markenschutz von
Dr. Taeovor SchuLorr. Sonderabdruck aus den Nummern 16—20 der
juristischen Blätter vom Jahre 1890. Manz’sche k. u. k. Hof-, Ver-
lags- und Universitäts-Buchhandlung.
BacHem = Wie ist dem unlauteren Wettbewerb im Handel und Gewerbe
zu begegnen? Von JuLius BacHem, Rechtsanwalt. Köln 1893. Verlag
und Druck von J. P. Bachem.
ALEXANDER K4Tz = Die unredliche Konkurrenz. Juristische Betrachtungen
von Dr. RicHaßkp ALEXANDER Katz, Rechtsanwalt am kgl. Kammer-
gericht. Berlin NW. Verlag von Carl Duncker. 1892.
- * Der Entwurf von 1893/94 hat gegen den von 1892 zwar im Texte
nur bei 7 von 24 Paragraphen Aenderungen erfahren, dagegen ist die Be-
gründung des II. Entwurfes gegenüber der Denkschrift zum I. Entwurfe sehr
wesentlich umgearbeitet und häufiger durch die Bezugnahme auf die aus.
ländische Gesetzgebung ergänzt. |