Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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zahlreichen Beschwerden der gewerblichen Kreise über das Marken- 
schutzgesetz vom 30. Nov. 1874 und die Vorschläge zu seiner 
Abänderung und Ergänzung auf folgende Hauptpunkte: 1) Die 
Centralisirung des gesammten Zeichenwesens bei einer Be- 
hörde, womit die Erweiterung der Zeichenberechtigung, des 
subjektiven Zeichenrechts, im Zusammenhange steht. 2) Die 
Einführung des Systems der amtlichen Prüfung aller 
Zeichenanmeldungen an Stelle des bisherigen Systems der reinen 
Anmeldung. 3) Eine zuverlässigere und ausgiebigere Ge- 
staltung des Rechtsschutzes gegen die Nachahmung 
der Waarenzeichen. 4) Die Ausdehnung des Rechtsschutzes 
auch auf solche charakteristischen Bezeichnungen der Waaren: 
welche, ohne in den Bereich der eigentlichen Marken zu fallen, 
doch ähnliche Zwecke, wie diese verfolgen. Darunter fällt die 
unredliche Nachahmung der als Merkmal der Waaren eines 
bestimmten Geschäfts im Verkehr anerkannten Art der Aus- 
stattung. 5) Bestrafung betrügerischer Angaben über 
die Herkunft einer Waare. — Nach den vorstehenden Ge- 
Reurme, Beitr. = Beiträge zur Reform des Rechtes der Geschäftszeichen. 
Von Dr. W. Reue, Kaiserlicher Justizrath. Berlin, Karl Heymanns 
Verlag. 189. 
SCHULOFF — Das neue Österreichische Gesetz über den Markenschutz von 
Dr. Taeovor SchuLorr. Sonderabdruck aus den Nummern 16—20 der 
juristischen Blätter vom Jahre 1890. Manz’sche k. u. k. Hof-, Ver- 
lags- und Universitäts-Buchhandlung. 
BacHem = Wie ist dem unlauteren Wettbewerb im Handel und Gewerbe 
zu begegnen? Von JuLius BacHem, Rechtsanwalt. Köln 1893. Verlag 
und Druck von J. P. Bachem. 
ALEXANDER K4Tz = Die unredliche Konkurrenz. Juristische Betrachtungen 
von Dr. RicHaßkp ALEXANDER Katz, Rechtsanwalt am kgl. Kammer- 
gericht. Berlin NW. Verlag von Carl Duncker. 1892. 
- * Der Entwurf von 1893/94 hat gegen den von 1892 zwar im Texte 
nur bei 7 von 24 Paragraphen Aenderungen erfahren, dagegen ist die Be- 
gründung des II. Entwurfes gegenüber der Denkschrift zum I. Entwurfe sehr 
wesentlich umgearbeitet und häufiger durch die Bezugnahme auf die aus. 
ländische Gesetzgebung ergänzt. |
	        
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